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Inland
Justiz

Keine Berufung möglich: Sechsfachmörder Freddy Horion verlässt das Gefängnis und muss in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden

Der Kassationshof in Brüssel hat die Berufung der Staatsanwaltschaft im Fall Freddy Horion (77, Foto) abgelehnt. Das bedeutet, dass Horion das Gefängnis verlassen und in einer forensischen Psychiatrie behandelt werden muss. In den vergangenen zwanzig Jahren hatte Horion mehrere Anträge auf Freilassung gestellt, die jedoch jedes Mal abgelehnt wurden. Im Januar 2018 entschied ein Expertengremium, dass ein weiterer Aufenthalt im Gefängnis nicht mehr angemessen sei. Doch eine unvorbereitete Rückkehr in die Gesellschaft gehe allerdings zu weit.

Andreas Kockartz
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Dieses Gremium sah schon damals eine Zwischenlösung für den Übergang in die Gesellschaft in Form eines Aufenthalts in einer forensischen psychiatrischen Einrichtung, aber in der Praxis konnte dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden, da solche Einrichtungen in Belgien ausschließlich Internierte aufnehmen. Horion hatte zuvor vom Strafvollzugsgericht Ausgangsgenehmigungen erhalten, um einen Platz für eine stationäre Aufnahme zu suchen.

Der Anwalt von Horion leitete derweil ein Verfahren vor dem Berufungsgericht Antwerpen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. In einem Urteil vom 13. November 2023 ordnete das Berufungsgericht an, dass der belgische Staat Horion in einer Einrichtung außerhalb des Gefängnisses unterbringen müsse, doch gegen dieses Urteil legte der belgische Staat Kassationsbeschwerde ein.

Der Kassationsgerichtshof weist diese Beschwerde jetzt zurück, was theoretisch bedeutet, dass Horion innerhalb einer Frist von 6 Monaten in einer Einrichtung außerhalb des Gefängnisses untergebracht werden muss. Das Berufungsgericht verband dies mit einem Zwangsgeld von 1.000 € pro Tag Verzögerung.

Sechsfachmörder

Freddy Horion wurde am 17. Dezember 1980 von einem Gericht in Gent zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Horion war am 23. Juni 1979 zusammen mit seinem inzwischen  verstorbenen Komplizen Roland Feneulle in das Haus des Autohändlers Roland Steyaert in Sint-Amandsberg, einem Stadtteil von Gent eingedrungen und hatte dort Vater, Mutter, die älteste Tochter und deren  Verlobten sowie die 12-jährige Tochter erschossen. Einen Monat zuvor, am 9. Februar 1979, hatte Horion auch die Polin Hélène Lichachevski, eine Ladenbesitzerin im Hafen von Gent, getötet.

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