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Neu ab dem 1. September: Handy-Verbot in der Schule, nur noch eAttest beim Arzt

Das neue Schuljahr im belgischen Bundesland Flandern steht unmittelbar bevor. Auch dies bringt an diesem 1. September neue Regeln mit sich. In der Schule wird ein Smartphone-Verbot eingeführt und Eltern verlieren schneller ihr Schulgeld, wenn ihr Kind die Schule schwänzt. Ärztliche Atteste auf Papier gehören bald der Vergangenheit an und wer Bildungsurlaub in Flandern beantragen will, der muss strengere Auflagen erfüllen.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Smartphone-Verbot in der Schule

Ab diesem Schuljahr gilt in flämischen Grund- und weiterführenden Schulen ein Smartphone-Verbot. In der Sekundarstufe gilt das Verbot nur während der Unterrichtszeiten und die Schulen können selbst entscheiden, ob sie das Smartphone außerhalb der Unterrichtszeiten zulassen. Das Verbot gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für andere Smartgeräte wie Smartwatches.

Eine Ausnahmeregelung kann für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen sowie für Schulkinder gelten, die solche Geräte aus medizinischen Gründen nutzen, z.B. Kinder mit Diabetes, die ihren Zuckerwert überprüfen müssen. Darüber hinaus muss das Handy-Verbot die Privatsphäre von Schülern und Lehrern schützen, indem es das Risiko verringert, dass zweifelhafte Videos und Bilder erstellt und verbreitet werden. Auch im französischsprachigen Unterricht in Belgien gilt dieses das Verbot von für Mobiltelefonen und anderen Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, während der Schulzeit in den Bildungsinstituten.

Schule schwänzen wird schwieriger… 

Ab diesem Schuljahr werden die Ahndungen von Schule schwänzen in Flandern strenger. Beispielsweise verlieren Eltern von Schülern, die ohne triftigen Grund dreißig halbe Tage oder länger abwesend sind, nach einem Schuljahr das Schulgeld, wenn sich an diesem Verhalten nichts ändert. Bisher geschah dies erst nach zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren. Der Schulzuschlag ist eine jährliche Unterstützung in Flandern für Familien mit schulpflichtigen Kindern und geringem Einkommen. Der Zuschlag wird automatisch berechnet und gewährt. Im Schuljahr 2023–2024 erhielten Familien von 502.911 Schülern in Flandern eine Schulbeihilfe. Im Schuljahr 2022–2023 wurde das Schulgeld für insgesamt 8.109 Schüler zurückgefordert und im Schuljahr 2023–2024 stieg diese Zahl auf 8.223 Schüler.

Zusätzlicher Niederländisch-Unterricht für Schüler mit Sprachproblemen

Schüler im Primar- und Sekundarbereich mit Sprachmangel erhalten zusätzliche Stunden in Niederländisch. Auf diese Weise will die flämische Landesregierung den nachlassenden Sprachkenntnissen bei Kindern entgegenwirken. Im Grundschulbereich kann der Klassenrat beschließen, ob bestimmte die Schulkinder drei Stunden zusätzlichen Sprachunterricht bekommen sollen.

Auch in der Sekundarstufe wird es eine ähnliche Regelung geben: Schüler können verpflichtet werden, bis zu drei Stunden zusätzlich Niederländisch pro Woche zu lernen. Darüber hinaus werden die sogenannten OKAN-Klassen (Aufnahmeklassen für Neuankömmlinge, die zu Hause eine Fremdsprache sprechen) zu vollwertigen Sprachklassen mit einem umfassenden Lehrplan umgestaltet, damit Schulkinder, die andere Muttersprachen sprechen, schneller in den Regelunterricht integriert werden können.

Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Plans zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Sprachproblemen. Laut Bildungsminister Zuhal Demir (N-VA) haben mehr als ein Viertel der Kinder zu Hause kein Niederländisch als Muttersprache. “Sprachrückstand ist eine Belastung, die diese Kinder ein Leben lang mit sich ziehen. Je früher wir diesen Kindern helfen, desto stärker sind sie danach im Unterricht und im Leben ”, so Demir.

Strengere Bedingungen für Bildungsurlaub

Nur wer mindestens einen Viertagesjob hat und durchschnittlich mindestens 28 Stunden pro Woche arbeitet, hat ab dem 1. September in Flandern noch Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser Bildungsurlaub ist für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bestimmt. In bestimmten Fällen können die Betroffenen der Arbeit fernbleiben, um einer Ausbildung zu folgen oder um nebenbei zu studieren, wobei sie ihren Lohn behalten.

Bisher mussten die Betroffenen zu mindestens 50 % der eigentlichen Arbeitsstunden arbeiten. Die Verschärfung ist Teil einer Einsparung von 79,1 Mio. € bei Arbeitsmarktzuschüssen, die die flämische Arbeitsministerin Zuhal Demir (N-VA) umsetzen musste. Gewerkschaften und Arbeitgeber reagierten unzufrieden auf die Verstrickung. „Die Regierung zieht stark die Karte der Aktivierung von Arbeitslosen. Investitionen in die Schulung, Weiterbildung und Beratung der Mitarbeiter sind eine logische Ergänzung. Aber wir sehen eine umgekehrte Bewegung. Einsparungen beim lebenslangen Lernen legen eine Hypothek auf unsere Wohlfahrt”, sagte Stijn Gryp von der christlichen Gewerkschaft ACV und Vorsitzender des flämischen Sozial- und Wirtschaftsrats (SERV), dem Gewerkschaften und Arbeitgeber angehören.

Keine ärztlichen Atteste mehr auf Papier

Mit dem 1. September löst das sogenannte eAttest das klassische ärztliche Attest in Papierform in Belgien ab. Auch andere ärztliche Bescheinigungen werden nur noch elektronisch verschickt. Dies gilt sowohl für Haus- oder Fachärzte sowie für die Zahnärzte. Mit der Reform soll laut dem Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Bürokratie abgebaut werden. Der Zahlungsverkehr wird zudem erheblich erleichtert. Die Krankenkassen erhalten ab sofort alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente automatisch.

Nach Angaben der LIKIV sollen Rückerstattungen in einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen überwiesen werden. Patienten brauchen keine Belege mehr mit Vignetten zu bekleben und selbst bei den Kassen einzuwerfen oder einzusenden.

Schon jetzt haben viele Arztpraxen auf den elektronischen Versand ihrer Bescheinigungen und Atteste umgestellt. Ausnahmen sind nur noch in ganz bestimmten Fällen möglich. Ende 2024 stellten Hausärzte fast 95 % aller Leistungen elektronisch in Rechnung, Zahnärzte über 83 % und Fachärzte fast 85 % der Bescheinigungen nach Konsultationen. Die Verpflichtung gilt für alle Behandlungen außerhalb des Krankenhausaufenthalts. Ein Patient erhält stets eine Quittung mit den gezahlten Beträgen. 

Preisanpassungen bei bestimmten Produkten in Apotheken

Bei bestimmten in Apotheken verkaufte Produkte, wie nicht von den Krankenkassen vergütete Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel, ändern ab dem 1. September die Preise. Die Entscheidung des Apothekenverbandes gilt nicht für Produkte mit regulierter Preisstruktur, unabhängig davon, ob sie erstattet werden oder nicht. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel für den medizinischen Gebrauch, um nicht zurückgezahlte Medikamente oder um Pflegeleistungen durch Apotheken, die von den Kassen erstattet werden.

Für alle anderen Produkte mit nicht festgelegtem Preisgefüge kann jede Apotheke ihren eigenen Verkaufspreis anhand des Einkaufpreises, der gewünschten Marge und anderer Parameter selbst ermitteln. Dies gilt insbesondere für nicht erstattete Tierarzneimittel, nicht erstattete Gesundheitsprodukte sowie für bestimmte Pflegeprodukte, Kosmetika, Biozide und für Lieferungen von Produkten nach Hause. 

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