Belgien ist in diesem Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4,45 Millionen Euro verurteilt worden, weil zwei EU-Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurden. Das bestätigte das belgische Außenministerium. Die Strafen sind an die Europäische Kommission zu zahlen.
Verspätete Umsetzung von EU-Richtlinien: Belgien muss über 4 Mio. € Strafe zahlen
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Richtlinien innerhalb der gesetzten Fristen in nationales Recht zu überführen. Bei Versäumnissen kann die Kommission den Fall vor den EuGH bringen – wie nun geschehen.
Zwei Urteile in wenigen Monaten
Am 22. Mai wurde Belgien zur Zahlung von 2,1 Millionen Euro verurteilt, weil die Richtlinie über offene Daten und die Wiederverwendung öffentlicher Informationen nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Die Brüsseler Region, die Wallonische Region, die französischsprachige Gemeinschaft sowie die föderale Regierung hatten die Frist vom 17. Juli 2021 versäumt.
Am 1. August folgte ein weiteres Urteil: 2,35 Millionen Euro Strafe wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Auch hier hatten mehrere Regierungsebenen die Frist vom 2. August 2022 nicht eingehalten.
In beiden Fällen hatte die Kommission Belgien zuvor mehrfach schriftlich gewarnt. Da die Richtlinien inzwischen umgesetzt wurden, handelt es sich um einmalige Strafzahlungen.
73 laufende Vertragsverletzungsverfahren
Laut Zahlen der Europäischen Kommission laufen derzeit 73 Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien – wegen verspäteter oder fehlerhafter Umsetzung von EU-Recht sowie Verstößen gegen Verordnungen, Verträge und Entscheidungen. Damit liegt Belgien auf Platz 6 unter den EU-Staaten mit den meisten Verfahren.
Bei den versäumten Umsetzungsfristen liegt Belgien sogar auf Platz 4. Ein Grund dafür ist die komplexe föderale Struktur des Landes, bei der mehrere Regierungsebenen gemeinsam für die Umsetzung von EU-Recht verantwortlich sind.
