Zum Hauptinhalt springen

Belgien stimmte gegen die neue Version des EU-„AI-Act“

Am 1. August trat ein neuer Teil der europäischen Verhaltensregeln in Sachen Künstliche Intelligenz (KI) in Kraft. Dieser „AI Act“ beinhaltet Regelungen für KI-Modelle für den allgemeinen Zweck. Belgien stimmte gegen den EU-„AI-Act“, denn hierzulande wird befürchtet, dass das entsprechende Dokument zu wenig Garantien für den Schutz von Autorenrechten vorsieht. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Autorenrechte bzw. autorenrechtliche Eigentumsrechte werden in der Europäischen Union nicht nur durch den EU-„AI-Act“ geschützt. Belgien ist der Ansicht, dass je stärker die Engagements innerhalb des Verhaltenscodexes gewährt werden, je besser dies für die Autoren sei.

Belgien schlug im Rahmen der Gespräche und Verhandlungen zu diesem Zweck vor, die Ambitionen dieses Regenwerks höher anzusetzen, z.B. bei der Vereinfachung der Ausführung der sogenannten Opt-Out-Klausel für Rechteinhaber und bei den Garantien in Sachen zugestandene Vergütungen.

Trotz Verbesserungen am originalen Dokument bleibt der Text nach belgischer Lesart unzureichend, wie Belgiens Bundesministerin für die Digitalisierung, Vanessa Matz (Les Engagés) in einer Pressemitteilung wissen ließ: „Ich werde gemeinsam mit den zuständigen Behörden weiter arbeiten, um dafür zu sorgen, dass KI-Modelle besser Rechnung mit den Belangen von Journalisten, Herausgebern, Produzenten und Machern tragen.“  

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5