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Inland
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Schwarzgeld regularisieren ist jetzt wieder erlaubt

Das Programmgesetz, das kürzlich im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, erlaubt ab sofort wieder die Regularisierung von Schwarzgeld, welches von Unternehmen oder Privatleuten nicht beim Steueramt angegeben wurde. Eine solche Regularisierung fand bereits vier Mal statt, zuletzt vor anderthalb Jahren.

Belga Martina Luxen
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Nicht verjährtes Schwarzgeld (jünger als 7 Jahre) kann gegen eine Strafabgabe von 30 Prozent zusätzlich zur hinterzogenen Steuer legalisiert werden.

Verjährtes Schwarzgeld unterliegt einer Strafabgabe von 45 Prozent. Das sind 5 Prozentpunkte mehr als vor anderthalb Jahren. 

In den letzten 20 Jahren gab es bereits vier Regularisierungsrunden, bei denen insgesamt 17 Milliarden Euro Schwarzgeld gemeldet wurden.

Das brachte dem belgischen Fiskus über 4 Milliarden Euro an Einnahmen.

Noch stets eine relevante Maßnahme

Laut Steuerexperten besteht weiterhin Nachfrage – etwa bei Erben, die eine Nachlassregelung treffen möchten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Im Vergleich zur vorherigen Runde der steuerlichen Regularisierung sind die Strafzuschläge diesmal um 5 Prozentpunkte höher. Dass es teurer ist, liegt daran, dass die flämischen Sozialdemokraten (Vooruit) darauf gedrängt haben. Vor anderthalb Jahren hatte Vooruit die Möglichkeit zur Regularisierung hinterzogener Steuern blockiert. Die Partei möchte, dass Steuerbetrug härter bestraft wird.

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