Sieben von zehn belgischen Beschäftigten finden, dass es nicht genügend Richtlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz gibt. Das geht aus einer Umfrage des HR-Unternehmens Acerta hervor. Dabei benutzt etwa die Hälfte der Beschäftigten KI-Tools bei der Arbeit. „Es mangelt keineswegs am Willen, KI-Tools einzuführen oder Schulungen zu organisieren. Viele Unternehmen warten ab“, so Acerta.
Belgische Beschäftigte vermissen klare Richtlinien zur KI am Arbeitsplatz
Seit Februar sind Unternehmen in Europa durch die neue EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Jedes Unternehmen, das den Einsatz von KI erlaubt, muss sicherstellen, dass die Mitarbeitenden wissen, wie bestimmte Tools funktionieren und welche Risiken sie bergen. Doch laut der Acerta-Umfrage unter 2.000 Arbeitnehmern und 500 Unternehmen finden rund 70 Prozent der belgischen Beschäftigten, dass es nicht genug klare Richtlinien zum Thema gibt.
Dabei ist der Einsatz von KI in Belgien bereits gut etabliert. Laut Eurostat gehört Belgien zu den EU-Spitzenreitern beim KI-Einsatz am Arbeitsplatz. Auch Acerta bestätigt: 50 Prozent der Befragten nutzen KI-Tools, 10,2 Prozent sogar täglich.
Unklarheit über Erlaubnis
Etwa 43 Prozent der Arbeitnehmer wissen nicht, ob der Einsatz von KI an ihrem Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist. Dabei erlauben 53 Prozent der Unternehmen KI-Tools unter bestimmten Bedingungen, 34 Prozent sogar ohne Einschränkungen. Nur 12 Prozent verbieten den Einsatz vollständig.
Ein Drittel der Unternehmen bietet keine Schulungen an
Um Mitarbeitende auf den KI-Wandel vorzubereiten, bieten viele Unternehmen bereits Schulungen an: 40 Prozent der befragten Unternehmen haben 2024 KI-Schulungen angeboten, 24 Prozent planen dies noch. Doch 35 Prozent haben bisher keine Schulungen durchgeführt – einige davon haben auch keine Pläne, dies zu ändern.
„Viele Unternehmen beobachten noch abwartend“, sagt Ellen Van Grunderbeek, Rechtsexpertin bei Acerta Consult: „Das liegt teils an Unwissenheit über den rechtlichen Rahmen, teils an Unsicherheit – viele warten auf Beispiele aus ihrer Branche.“
Schulungen sind notwendig
Gute Schulungen seien jedoch unerlässlich, betont Van Grunderbeek: „Über KI-Systeme werden viele vertrauliche und sensible Daten verarbeitet. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie damit umgehen – und an wen sie sich bei Problemen wenden können.“
Die Bereitschaft zur Weiterbildung ist groß: 60 Prozent der Beschäftigten interessieren sich für KI-Schulungen – auch ältere Mitarbeitende. „Etwa die Hälfte zeigt Interesse. Das ist sehr erfreulich – jetzt sind die Unternehmen am Zug.“
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die EU-Verordnung sieht auch Sanktionen für Unternehmen vor, die ihrer Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nicht nachkommen. Ab dem 2. August tritt ein neuer Abschnitt der Verordnung in Kraft, der auch ein Sanktionssystem umfasst.
„Das ist ein zweischneidiges Schwert“, erklärt Van Grunderbeek: „Einerseits können Sanktionen direkt verhängt werden. Andererseits müssen die Mitgliedstaaten bis zum 2. August ein eigenes System entwickeln, wie sie mit Verstößen gegen die Bildungspflicht umgehen.“
Jeder EU-Staat muss auch festlegen, welche Behörden für Kontrollen zuständig sind. In Belgien wird dieses nationale System jedoch nicht rechtzeitig fertig sein. „Wir erwarten, dass es im Herbst 2025 Gestalt annimmt“, so Van Grunderbeek.
