Der niederländische Raad van State hat entschieden, dass alleinstehende Männer, die Asyl suchen und ursprünglich in Belgien einen Antrag gestellt haben, nicht mehr nach Belgien zurückgeschickt werden dürfen. Grund ist ein strukturelles Versagen der belgischen Behörden bei der Unterbringung und dem Schutz dieser Personengruppe.
Niederlande dürfen alleinstehende Männer, die Asyl suchen, nicht mehr nach Belgien zurückschicken
Normalerweise erlaubt die Dublin-Verordnung EU-Staaten, Asylsuchende in das erste EU-Land zurückzuschicken, in dem sie einen Antrag gestellt haben. Doch laut dem niederländischen Staatsrat besteht in Belgien für alleinstehende Männer ein reales Risiko, auf der Straße zu landen, ohne Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie Bett, Bad und Brot.
Menschenrechtsverletzung
Die Richter sehen darin einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Situation sei nicht mehr vorübergehend, sondern strukturell: Es gebe keine ausreichenden Unterkünfte, und die Betroffenen hätten keinen effektiven Rechtsschutz, da gerichtliche Entscheidungen von belgischen Behörden oft nicht umgesetzt würden.
Konsequenzen für die Praxis
Die Entscheidung bedeutet, dass die Niederlande künftig verpflichtet sind, die Asylanträge dieser Männer selbst zu prüfen, auch wenn Belgien formal zuständig wäre. Im Jahr 2024 hatte die niederländische Regierung noch 2.200 Asylsuchende in andere EU-Länder zurückgeführt – darunter auch nach Belgien.
