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Inland
Justiz

Gericht gibt trans Radsportlerin recht – Ausschluss von Wettbewerben war unrechtmäßig

Das Gericht erster Instanz von Brüssel hat einer trans Radsportlerin recht gegeben, die Klage gegen den internationalen Radsportverband UCI und den belgischen Radsportverband eingereicht hatte. Das Gericht urteilte, dass die Frau zu Unrecht von Wettkämpfen ausgeschlossen wurde. Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern, das als Nebenkläger auftrat, bezeichnet das Urteil als wegweisend für trans Athletinnen im Radsport.

Jens Van Reet
Veröffentlicht:

Die Klägerin, eine inzwischen 51-jährige trans Frau, hatte ihre Startlizenz in der Frauenkategorie abgeben müssen, nachdem die UCI die Teilnahmebedingungen für trans Personen verschärft hatte. Um weiterhin an Rennen teilnehmen zu können, hätte sie künftig in der Männerkategorie starten müssen.

Seit Juli 2023 erlaubt die UCI trans Frauen nur noch dann die Teilnahme an internationalen Wettbewerben, wenn sie ihre Transition vor der Pubertät abgeschlossen haben. Andernfalls hätten sie laut Verband einen bleibenden körperlichen Vorteil. Die UCI betonte damals, dass sie den Radsport für alle offen halten wolle, gleichzeitig aber auch faire Wettbewerbsbedingungen garantieren müsse.

Zuvor galt als Teilnahmevoraussetzung ein sehr niedriger Testosteronwert, der über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nachgewiesen werden musste.

Gericht: Keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage

Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass die verschärften Regeln unverhältnismäßig sind und nicht auf ausreichender wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Wörtlich heißt es: „Es ist wissenschaftlich nicht belegt, dass Radsportwettkämpfe mit Beteiligung von cis- und trans Frauen die sportliche Fairness gefährden.“ Zudem bewertete das Gericht die Voraussetzung, dass die Transition vor dem 12. Lebensjahr erfolgt sein muss, faktisch als Ausschluss trans Personen vom Frauensport.

Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern begrüßte das Urteil. „Diese Thematik verdient mehr als eine einfache Lösung, die in der systematischen Ausschließung von trans Frauen aus Frauenwettbewerben besteht“, erklärte die stellvertretende Direktorin Liesbet Stevens. „Eine solche Herangehensweise ist häufig von Vorurteilen geprägt, wissenschaftlich nicht fundiert und missachtet grundlegende Menschenrechte.“

Stevens betonte, dass klare Regeln notwendig seien – jedoch auf wissenschaftlicher Basis und mit Maß. „Natürlich muss der Frauensport fair bleiben. Aber aktuell gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für einen systematischen Wettbewerbsnachteil.“

Berufung möglich

Laut dem Institut hat das Urteil weitreichende Bedeutung: Demnach darf der Radsportverband künftig trans Personen nicht mehr auf Basis der aktuellen Regelungen die Lizenz verweigern.

Ob die UCI oder der belgische Verband Berufung gegen das Urteil einlegen werden, ist derzeit noch offen.

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