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Nach nächtlichem Verhandlungsmarathon: Regierung einigt sich über "größte sozialökonomische Reform des Jahrhunderts"

„Die Entscheidungen, die wir vergangene Nacht getroffen haben, sind die größte sozialökonomische Reform, die dieses Land in diesem Jahrhundert erlebt”, sagte der belgische Premierminister Bart De Wever von den flämischen Nationalisten auf einer Pressekonferenz um 5 Uhr morgens. Die rechtsliberale Regierung hat sich über Reformen der Steuergesetzgebung, des Arbeitsmarktes und der Renten geeinigt.

Belga Martina Luxen
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Premierminister Bart De Wever (N-VA) hatte im Vorfeld ein Feuerwerk an Reformen versprochen, das dem Feuerwerk am Nationalfeiertag Konkurrenz machen werde. Pünktlich zum 21. Juli hat das Kernkabinett aus flämischen Nationalisten, französischsprachigen Liberalen (MR) und Christdemokraten (Les Engagés) sowie flämischen Christdemokraten (CD&V) und Sozialdemokraten (Vooruit) sich auf wichtige Reformen der Steuern, des Arbeitsmarktes und der Renten geeinigt.

Umfassendes Maßnahmenpaket zur Steuerreform

  • Entlastung für Erwerbstätige: Der steuerfreie Betrag – also der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommenssteuer erhoben wird – soll bis 2029 schrittweise von 10.910 Euro auf 15.300 Euro steigen. Der erste Schritt erfolgt 2026.

  • Mehr Netto vom Brutto: Bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 sollen Erwerbstätige monatlich 100 Euro netto mehr erhalten.

  • Entlastung für Alleinstehende: Die Sozialversicherungsbeiträge (RSZ) für Alleinstehende werden gesenkt. Das bringt bis zu 365 Euro netto zusätzlich pro Jahr.

  • Stärkung niedriger Einkommen: Der sogenannte „Arbeitsbonus“ wird erhöht. 2029 soll das Bruttogehalt dem Nettobetrag des Mindestlohns entsprechen. 

  • Mehr Steuerabzug für Kinder: Der Steuerfreibetrag für das erste unterhaltsberechtigte Kind steigt von 1.980 Euro auf 2.650 Euro im Jahr 2029.

  • Abschaffung des Ehequotients: Das System, bei dem Einkommen zwischen Partnern steuerlich verschoben werden können, wird abgeschafft.

Rentenreform: Bonus-Malus-System und Frühpension nach 42 Jahren

  • Bonus-Malus-System: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, erhält eine Rentenbonus – zunächst 2 Prozent pro zusätzliches Jahr ab 66, ab 2030 dann 4 Prozent, ab 2035 sogar 5 Prozent.

  • Malus bei Frühpensionierung: Wer ohne ausreichende Beitragsjahre vorzeitig in Rente geht, erhält weniger. Ausgenommen sind Personen mit mindestens 35 Jahren (halbzeitiger) Erwerbstätigkeit und 7.020 Arbeitstagen. Krankheitszeiten, Kurzarbeit und Pflegezeiten werden berücksichtigt.

  • Frühpension nach 42 Jahren: Wer 42 Jahre gearbeitet hat, kann vorzeitig in Rente gehen und dennoch Anspruch auf die Mindestrente haben – auch hier wird Kurzarbeit voll angerechnet.

  • Beamtenpensionen: Statt auf Basis der letzten 4 oder 10 Jahre wird die Pension künftig auf den Durchschnitt der letzten 45 Jahre berechnet – mit Übergangsfrist bis 2062.

  • Gleichstellung bei Dienstjahren: Für eine volle Pension werden künftig 45 Dienstjahre erforderlich sein. Frühpensionierung ist erst nach 42 Jahren möglich.

  • Bestandschutz: Wer 2025 in Rente geht, ist von den Reformen nicht betroffen. 

Arbeitsmarkt: Nachtarbeit im Onlinehandel und einheitliche Überstunden

  • Einheitliches Überstundensystem: Künftig sind 360 freiwillige Überstunden pro Jahr erlaubt – mehr als bisher. Davon bleiben 240 Stunden steuerfrei. In der Gastronomie liegt das Limit bei 450 Stunden, davon 360 steuerfrei.

  • Nachtarbeit im Onlinehandel: Das Verbot von Nachtarbeit wird für den E-Commerce und die Logistikbranche aufgehoben. Zuschläge gelten nur noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens. Wer bereits Nachtarbeit leistet, darf keine Einbußen erleiden.

  • Wegfall der Mindestarbeitszeit: Die Regel, dass Arbeitnehmer mindestens ein Drittel einer Vollzeitstelle arbeiten müssen, wird abgeschafft – ein Schritt gegen Schwarzarbeit.

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