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Justizministerin Annelies Verlinden führt „Totschlag im Straßenverkehr“ als Straftat ein

Belgiens Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V, Foto) führt „Totschlag im Straßenverkehr“ als Straftat ein. Zu diesem Zweck legt sie dem Ministerrat einen Gesetzentwurf vor. Es handelt sich um eine terminologische Anpassung, aber auch um schwerere Strafen unter bestimmten Umständen. 

Andreas Kockartz Belga
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Nach dem belgischen Strafgesetzbuch wird jeder, der wegen "Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls" verurteilt wird, mit maximal 5 Jahren Haft und 10.000 € Geldbuße bestraft, unabhängig von der Unfallursache. Verlinden will diese Qualifikation nun aber in "Totschlag im Straßenverkehr" ändern, wie es die belgische Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat.

Einerseits handelt es sich dabei um eine terminologische Anpassung. Verlinden setzt sich für eine stärkere Sensibilisierung bei den Verkehrssündern ein. Schließlich ist das Wort "Unfall" nicht immer zutreffend, vor allem wenn es sich um rücksichtsloses Fahren handelt. "Wir wollen eine klare Botschaft an alle Verkehrsteilnehmer senden, insbesondere an Gewohnheitssünder, die immer noch nicht zu begreifen scheinen, welche Folgen ihr rücksichtsloses Fahrverhalten haben kann", so Ministerin Verlinden.

Andererseits sei die Terminologie aber auch für die Hinterbliebenen wichtig, so Verlinden weiter: "Wir können uns kaum vorstellen, was die Hinterbliebenen von Verkehrsopfern durchmachen und wie sie sich bei Gerichtsverfahren nach einer Tragödie im Verkehr fühlen. In dieser Hinsicht ist es wichtig, unsere Formulierungen, insbesondere im Strafrecht, so anzupassen, dass sie die Realität besser widerspiegeln."

In diesem Zusammenhang sind auch potenziell härtere Strafen vorgesehen. Wenn es sich um "Totschlag im Straßenverkehr" handelt, weil der Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ohne gültigen Führerschein oder viel zu schnell gefahren ist oder eine rote Ampel missachtet hat, erhöht sich die Höchststrafe auf 10 Jahre Gefängnis und die Geldstrafe auf 16.000 €.

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