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Die belgische Abgeordnetenkammer unternimmt ersten Schritt zur Begrenzung des Zustroms von Asylbewerbern

Die Abgeordneten in der ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments haben grünes Licht für einige Maßnahmen zur Begrenzung des Zustroms von Asylbewerbern in das Aufnahmenetzwerk gegeben. Die entsprechenden Gesetzesvorschläge wurden von der Mehrheit sowie von Vlaams Belang und Open VLD unterstützt. Der Rest der Opposition stimmte dagegen.

Andreas Kockartz Belga
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Belgiens Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt (N-VA), erhielt vor einigen Wochen die Zustimmung der Regierung für eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Begrenzung des Zustroms von Asylbewerbern. Belgien hat seit Jahren mit einer hohen Zahl von Anträgen zu kämpfen, was sogar so weit ging, dass alleinstehende Männer seit der letzten Legislaturperiode auf eine Warteliste für einen Aufnahmeplatz gesetzt werden mussten - sprich auf der Straße leben mussten.

Mit einer ersten Maßnahme werden zwei Personengruppen von der Aufnahme ausgeschlossen. Es handelt sich um Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, oder um Asylbewerber, die nach einer ersten Ablehnung einen neuen Antrag über ein minderjähriges Kind stellen, der keine neuen Elemente enthält.

"Verfahrensmissbrauch entgegenwirken"

Damit will die Ministerin "Verfahrensmissbrauch" entgegenwirken. Nach den von Van Bossyit zitierten Zahlen befinden sich aktuell 3.307 Personen im Aufnahmestrukturen, die bereits anderweitig Schutz genießen, also rund 10 % aller verfügbaren Aufnahmeplätze. "Bei Asyl geht es um Schutz. Wer diesen anderswo in Europa hat, sollte keinen Zugang mehr zu unseren Unterkünften haben. Das Asyl-Hopping muss aufhören", so Ministerin Van Bossuyt.

Die Maßnahmen heben auch die Brücke zwischen materieller Hilfe und finanzieller Unterstützung im Aufnahmegesetz auf. Infolgedessen ist künftig nur noch das Ausländeramt Fedasil befugt, Asylbewerbern Hilfe zu leisten, und zwar ausschließlich in Form von materieller Unterstützung. Asylbewerber werden keine Sozialhilfe mehr von den Öffentlichen Sozialhilfe-Zentren erhalten können.

Ministerin Van Bossuyt bestätigte, dass hier das in der Verfassung verankerte Stillhalteprinzip zum Tragen kommt. Dieses schreibt vor, dass bestimmte sozioökonomische Rechte nicht einfach ausgesetzt werden können. Folglich gelten die Maßnahmen nur für künftige Antragsteller.

Zweitanträge werden unterschiedlich behandelt

Der zweite Punkt schränkt die Prüfung von Antragstellern durch das Generalkommissariat für Flüchtlinge ein, die bereits eine endgültige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz in einem anderen EU-Land erhalten haben.

Ein neuer Antrag wird als Folgeantrag betrachtet. Von den fast 40.000 Asylanträgen, die im vergangenen Jahr in Belgien gestellt wurden, stammten 15.000 von Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhielten oder dort einen Antrag gestellt hatten.

Das Plenum wird sich nächste Woche mit der Verschärfung der Regeln zur Familienzusammenführung befassen.

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