Die Debatte über das sogenannte Programmgesetz in der Abgeordnetenkammer ist in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kurz vor 2 Uhr morgens zu Ende gegangen. Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe sozioökonomischer Reformen. Die auffälligste Maßnahme ist die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus sind verschiedene steuerliche Maßnahmen vorgesehen, wie etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Abbruch- und Wiederaufbauprojekte. Auch ein Elternurlaub für Pflegefamilien ist im Programmgesetz enthalten.
Debatte über das „Programmgesetz“ abgeschlossen – Abstimmung nächste Woche
Da die Regierungsmehrheit Änderungsanträge eingebracht hat, findet die Abstimmung erst nächste Woche statt, während der Plenarsitzung am Donnerstag, dem 17. Juli. Die Anträge betreffen vor allem das Inkrafttreten der verschiedenen Maßnahmen des umfangreichen Gesetzes.
Für die Arbeitsmarktreform wurde der 1. Januar 2026 als Datum bestätigt. Arbeitsminister David Clarinval (MR, frankophone Liberale) äußerte die Hoffnung, bis nächste Woche im Regierungskreis zu einer umfassenden Einigung zu gelangen, sodass das Programmgesetz ohne ein königliches Dekret zur Arbeitsmarktreform verabschiedet werden kann.
Mehrwertsteuer auf Abbruch- und Wiederaufbauprojekte
Das Programmgesetz umfasst mehrere Reformen, die ursprünglich ab dem 1. Juli umgesetzt werden sollten. Dazu zählen die Einführung eines Elternurlaubs für Pflegefamilien, die Begrenzung der Indexierung besonders hoher Renten sowie die definitive Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 6 % für Abbruch- und Wiederaufbauprojekte.
Was die steuerlichen Maßnahmen betrifft, so sollen diese mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Belgischen Staatsblatt in Kraft treten. Da das Gesetz jedoch nicht rechtzeitig verabschiedet wurde, gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage mehr für den reduzierten Steuersatz. Finanzminister Jan Jambon hat jedoch zugesichert, dass es für die Zeit zwischen dem 1. Juli und der Veröffentlichung des Gesetzes im Staatsblatt eine „verwaltungstechnische Toleranz“ geben werde.
Das Programmgesetz sieht zudem vor, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 % künftig auch für sogenannte „Schlüsselfertig“-Projekte gilt. Allerdings wird dieser nur noch für den Bau der eigenen und einzigen Hauptwohnung mit einer maximalen Wohnfläche von 175 Quadratmetern (statt bisher 200 Quadratmetern) gewährt.
