Die flämischen Landesregierung erlässt strengere Regeln für die Aufträge für externe Beratungsfirmen geben. In der letzten Legislaturperiode hat die flämische Regierung 1.400 Stellen abgebaut, aber die Arbeit wurde oft einfach von beauftragten Beratern übernommen.
Strengere Regeln für die flämischen Landesbehörden bei Aufträgen für externe Beratungsfirmen
Flämische Institutionen auf Landesebene, die Berater in Anspruch nehmen wollen, müssen nun zuerst einen „Opportunitätstest“ machen. Sie müssen prüfen, ob eine externe Beratung einen Mehrwert hat. Wenn der Honorare für einen externen Auftrag 7.000 Euro übersteigt, muss das Dossier zudem zuerst der Finanzaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Regierung will auch wieder mehr auf eigenes Personal setzen, sagt die flämische Innenministerin Hilde Crevits (CD&V): "Es geht darum, das interne Fachwissen weiter auszubauen und besser auszutauschen. Wir haben im Rahmen meiner Befugnisse bereits Schritte in diese Richtung unternommen und beschlossen, zehn zusätzliche Prüfer für ‚Audit Flandern‘ einzustellen, so dass weniger Aufträge nach außen vergeben werden müssen."
Die Beratungsaufträge werden ebenfalls sorgfältig im Buchhaltungssystem der flämischen Landesbehörden registriert. Die jährliche Überwachung erfolgt über das bestehende Beraterregister. Dies soll für mehr Transparenz sorgen. Vor zwei Jahren wurde deutlich, dass die damalige Landesregierung nicht wirklich genau wusste, wie viel Geld an Berater ging und für externe Consultancy ausgegeben wurde. Es waren Zahlen im Umlauf, die von 42 Mio. € bis zu 1,5 Mia. € reichten…
