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Inland
Justiz

Interessante Idee? Ministerin will, dass Kriminelle systematisch als Selbstständige anerkannt werden

Belgiens Ministerin für Selbstständige, Freiberufler und KMU, Eléonore Simonet (MR, Foto), will Personen, die mit illegalen Tätigkeiten Geld verdienen, automatisch den Status eines Selbstständigen zuerkennen. Damit müssen sie nicht nur Sozialbeiträge für diese Tätigkeiten (nach)zahlen, sondern verlieren auch Sozialleistungen. Auf diese Weise will die Ministerin im Rahmen ihrer Befugnisse dazu beitragen, die Straflosigkeit nach Straftaten nicht zuletzt im finanziellen und betrügerischen Bereich zu beenden.

Andreas Kockartz Belga
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Obwohl die Polizei regelmäßig Verhaftungen vornimmt, z. B. wegen Drogenhandels, führen diese nicht immer zu weiteren Maßnahmen. Dadurch entsteht ein Gefühl der Straflosigkeit, das die Sicherheit und das Vertrauen der Bürger untergräbt, erklärt Simonet. Sie möchte daher Personen, die illegalen Aktivitäten nachgehen, über das Nationale Institut für die Sozialversicherung der Selbstständigen (RIZIV, LISVS) automatisch den sozialen Status eines Selbstständigen zuerkennen, um ihnen auf diesem Weg finanzielle Maßnahmen aufzuerlegen.

"Dadurch müssen sie nicht nur (überfällige) Sozialbeiträge zahlen, sondern verlieren auch den Zugang zu Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Unterstützung des ÖSHZ, Studienbeihilfen oder Sozialwohnungen", so die frankophone Liberale Simonet.

Systematische Erfassung    

Ihre Sprecherin stellte klar, dass diese Möglichkeit bereits heute besteht und sporadisch genutzt wird, wenn Staatsanwälte beschließen, Informationen an das LISVS weiterzugeben. Die Ministerin will jedoch einen systematischen Ansatz. Sie wird das LISVS anweisen, Personen, die Einkünfte aus kriminellen Aktivitäten, wie z.B. Drogenhandel, erzielen, automatisch zu erfassen, wenn es über sie informiert wird.

Simonet wird auch mit Innenminister Bernard Quintin (MR) und anderen Ministerien und Behörden zusammenarbeiten, um zu sehen, wie der Informationsfluss an das LISVS strukturell angegangen werden kann. Ein Krimineller, der als Selbständiger angeschlossen ist, würde 20,5 % Sozialversicherungsbeiträge auf sein oder ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen zahlen. Ermittlungen, ein Protokoll oder eine Feststellung, die eindeutig eine berufliche Tätigkeit beschreibt, reicht für das Amt aus, um eine Verbindung zu untersuchen, fügte Simonet hinzu. Eine Verurteilung ist dabei nicht erforderlich.

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