Pünktlich zur Sommerreisezeit haben die Zollbehörden am Flughafen Brüssel-Zaventem am Montag ihre Vorschriften für Urlaubsreisende aktualisiert. Es kommts besonders häufig zu Verstößen bei der Einfuhr von Zigaretten und Alkohol.
Zollvorschriften am Flughafen Brüssel beachten: Vorsicht bei „Souvenirs“ aus dem Urlaub
Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien zurückkehren, dürfen nur begrenzte Mengen an Zigaretten und Alkohol einführen: 200 Zigaretten, zwei Liter Schaumwein (z. B. Champagner) und ein Liter Spirituosen wie Whisky. Wer mehr mitbringt, muss dies beim Zoll anmelden – sonst droht eine Geldstrafe. „Duty-Free-Shops täuschen Reisende oft“, warnt der Generaldirektor der Zollbehörde, Kristian Vanderwaeren. Er rät Urlauberinnen und Urlaubern, sich vorab über die Regeln zu informieren.
Auch bei anderen Waren gilt: Alles, was pro Person einen Wert von über 430 Euro hat, muss deklariert werden. Wer mit mehr als 10.000 Euro Bargeld aus einem Nicht-EU-Land einreist, muss dies ebenfalls angeben. Bei Verdacht auf Geldwäsche wird der Fall an die Polizei weitergeleitet. Laut Vanderwaeren stehen solche Verstöße oft im Zusammenhang mit Drogenhandel.
Keine Tiere, Pflanzen oder archäologischen Fundstücke
Nach dem Fall zweier junger Belgier, die in Kenia wegen des Schmuggels von Tausenden Ameisen verurteilt wurden, rät der Zoll dringend davon ab, Tiere oder Pflanzen mitzubringen.
Auch Kulturgüter wie Steine von archäologischen Stätten sollten im Ursprungsland bleiben.
Frische Lebensmittel wie Fleisch oder Milchprodukte werden vom Zoll beschlagnahmt.
Drogen und Waffen sind selbstverständlich verboten.
Waren, die innerhalb der EU gekauft wurden (inklusive Steuern), dürfen zollfrei eingeführt werden – vorausgesetzt, sie sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

