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Reform der Arbeitslosenversicherung: Die 100 am stärksten betroffene Gemeinden kommen aus Brüssel oder aus der Wallonie

Von den 250 belgischen Gemeinden, die am stärksten von der Reform der Arbeitslosenversicherung betroffen sind, ist die überwiegende Mehrheit französischsprachig. Dies berichtet die französischsprachige Wirtschaftszeitung L'Echo am Mittwoch unter Berufung auf eine Berechnung der wallonischen und Brüsseler Sektion der FGTB, des französischsprachigen Pendants der sozialistischen Gewerkschaft ABVV.

Andreas Kockartz
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Dazu gehören 225 wallonische Gemeinden (86% aller 261 Gemeinden), alle 19 Brüsseler Gemeinden und 6 flämische Gemeinden (2% aller 285 Gemeinden). Die Gewerkschaft spricht von einer "Reform zum Nachteil der französischsprachigen und ärmsten Gemeinden Walloniens und Brüssels". Die flämische Hafenstadt Antwerpen mit seinen 562.000 Einwohnern in absoluten Zahlen am stärksten betroffen ist, da hier 10.123 Personen von der Arbeitslosenversicherung nach deren Reform am 1. Januar 2026 ausgeschlossen werden.

Vier Brüsseler Gemeinden auf den ersten fünf Plätzen

Die fünf Gemeinden, die die Liste anführen, mit 4 % ihrer Bevölkerung, die von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind, sind die Brüsseler Kommunen Sint-Joost-ten-Noode, Sint-Jans-Molenbeek, Sint-Gillies und Stadt Brüssel sowie dazwischen Lüttich. Es folgen 28 Brüsseler oder wallonische Gemeinden, in denen 3 % der Einwohner ausgeschlossen sind. Danach folgen 67 Gemeinden, ebenfalls in Brüssel oder Wallonien, mit 2 % betroffenen Einwohnern. Die 100 am stärksten betroffenen Gemeinden sind also entweder Brüssel oder Wallonien. Antwerpen liegt an 140. Stelle mit 1,8 % der betroffenen Einwohner.

Ab dem Jahreswechsel

Die zeitliche Begrenzung der Arbeitslosigkeit auf 2 Jahre sollte normalerweise am 1. Januar 2026 in Kraft treten, doch diesen Stichtag verhinderte die Opposition am Mittwochnachmittag in der Kammer, in dem sie die entsprechende Abstimmung durch Änderungsanträge, die zuerst dem Staatsrat vorgelegt werden, verzögerte. So wie das Gesetz jetzt (noch) aussieht, verlieren Arbeitslose nach zwei Jahren ihren Anspruch auf Unterstützung bzw. auf Arbeitslosengeld. Das würde bedeuten, dass sie sich an die lokalen kommunalen Sozialämter wenden müssen. Diese warnen schon jetzt davor, dass sie dieser Herausforderung kaum gewachsen sein werden – weder finanziell, noch personell. 

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