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Eine Steuervergünstigung für Plug-in-Hybrid-Firmenwagen könnte Belgien über 280 Mio. € an EU-Fördergeldern kosten

Wenn die belgische Bundesregierung die Steuerregelung für Plug-in-Hybrid-Firmenwagen lockert, könnten 282 Mio. € an EU-Fördergeldern verloren gehen. Dies behauptet EV Belgium, der belgische Verband für Elektromobilität. Der föderale Finanzminister Jan Jambon (N-VA) verhandelt derzeit mit der EU-Kommission über diese geplante Lockerung, doch diese wird wohl hart bleiben, glauben Fachleute. 

Andreas Kockartz
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Die föderale Regierung erwägt die Überprüfung einer Steuermaßnahme, die 2026 in Kraft treten soll und die in ihren Grundzügen die Wiedereinführung einer günstigen steuerlichen Absetzbarkeit für Plug-in-Hybrid-Firmenwagen vorsieht. Solche Fahrzeuge sollen bis zu 100 % absetzbar werden (abhängig vom Schadstoff-Ausstoß). Mit der Lockerung werden Regelungen der Vorgängerregierung zumindest teilweise rückgängig gemacht. Diese hatte sich konsequent für die vollständige Elektrifizierung der Dienst- bzw. Firmenwagenflotte entschieden, mit der die steuerliche Absetzbarkeit von Hybrid-Dienstwagen Jahr für Jahr drastisch sinken und 2028 ganz entfallen sollte.

Durch die steuerliche Begünstigung von Hybridfahrzeugen - die mit überwiegend mit fossilen Brennstoffen und nicht vollständig mit Strom betrieben werden - entspricht unser Land diesem Vorhaben nicht mehr und läuft somit Gefahr, entsprechende EU-Mittel zu verlieren. Die Gesamtsumme würde 282 Mio. € Euro betragen. „Das ist eine Menge Geld, vor allem in einer Zeit, in der wir nur noch hören, dass wir sparen müssen“, sagte Philippe Vangeel von EV Belgium, einer Interessenvertretung für Elektromobilität, gegenüber VRT NWS: „Und das, obwohl niemand eine solche Lockerung fordert. Sie wird nur eingeführt, um ein paar Leuten einen Gefallen zu tun“.

Diese Reform wird gerade von der Europäischen Kommission eingehend geprüft, da sie auch gegen die Verpflichtungen Belgiens im Rahmen des Europäischen Konjunktur- und Widerstandsfähigkeitsplans (RRF) verstoßen könnte. Laut der belgischen Automobil-Fachzeitschrift FLEET wird sich die EU-Kommission von der belgischen Regierung nicht erweichen lassen und nicht zulassen, dass hier dieses Steuersystem einseitig aufgeweicht wird. Wichtig! Steuerliche Vorteilsregelungen für Firmenwagen, die zu 100 % elektrisch betrieben werden, bleiben in Belgien auf jeden Fall bestehen (mit EU-Zustimmung und entsprechenden Fördermitteln). 

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