Ein Uber-Fahrer ist weiterhin als Arbeitnehmer und nicht als Selbständiger zu betrachten. Dies entschied das Brüsseler Arbeitsgericht vor einigen Tagen in einem Verfahren, das sich seit fünf Jahren hinzog. Die Gewerkschaft ACV United Freelancers teilte mit, dass der konkret betroffene Uber-Fahrer jetzt nicht mehr über die App des Anbieters arbeiten könne.
Ein Uber-Fahrer ist laut dem Brüsseler Arbeitsgericht ein Arbeitnehmer
Der Fall geht auf das Jahr 2020 zurück. Damals hatte sich ein Fahrer der Taxi-App Uber an die Verwaltungskommission für die Regelung der Arbeitsbeziehungen (CAR) des belgischen Sozialministeriums gewandt und argumentiert, er sei eigentlich kein Selbständiger, sondern ein Arbeitnehmer, weil Uber seine Arbeitsbedingungen bestimme. Die CAR entschied daraufhin, dass zwischen dem Fahrer und Uber ein eindeutiges Unterordnungsverhältnis bestehe und der Mann somit ein Arbeitnehmer sei.
Uber legte jedoch Berufung beim Arbeitsgericht in Brüssel ein, das die Entscheidung der CAR im Jahr 2022 aufhob und entschied, dass der Fahrer den Status eines Selbstständigen habe.
Der Fahrer legte gegen diese Entscheidung wiederum Berufung beim Arbeitsgericht ein, das dem Mann jetzt Recht gegeben hat. "Das Arbeitsverhältnis ist als ein Angestelltenverhältnis zu betrachten", heißt es in diesem Urteil: "Die Entscheidung der CAR wird folglich bestätigt." Der Uber-Fahrer sollte demnach auch dem Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer unterliegen.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Folgen das Urteil haben wird. Es handelt sich um das erste Verfahren über den Beschäftigungsstatus eines Uber-Fahrers. Ende 2023 kam es zu einer ähnliche Regelung für Deliveroo-Mahlzeitenkuriere in Belgien. Auf jeden Fall, so die Gewerkschaft ACV United Freelancers, könne der betreffende Fahrer seit Freitag nicht mehr auf die Uber-App zugreifen. „Er kann also nicht mehr arbeiten“, so die Gewerkschaft.
