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Umgang mit Erbschaften: Deutlich mehr Schenkungen in Flandern

Im vergangenen Jahr wurden in Flandern ein Viertel mehr Schenkungen als im Vorjahr registriert. Dabei handelt es sich um Erbschaften, die ganz oder teilweise sofort an Kinder oder Enkelkinder weitergegeben werden. Dafür müssen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuern gezahlt werden. Dies meldet die flämische Wirtschaftszeitung De Tijd auf Basis von Zahlen der flämischen Steuerverwaltung. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

2024 wurden auf diese Weise fast 374 Mio. € an mehr als 2.200 Personen weitergegeben - im Durchschnitt rund 170.000 € pro Vorgang. Seit September 2018 können flämische Bürgerinnen und Bürger ein Erbe weitergeben. Der Grund dafür: Wir leben immer länger und erben daher auch im höheren Alter. Die, die vererben, sind im Schnitt 73 Jahre alt, die Empfänger sind im Schnitt 43 Jahre alt.

Bei einer Schenkung kann ein Erbe oder ein Teil des Erbes kostenlos an Kinder oder Enkelkinder weitergegeben werden. Dabei muss der Begünstigte keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. 

Das Erbe an die nächste Generation durchreichen

Bei einer Weiterverschenkung kann der Erbe einen Teil des Erbes oder das gesamte Erbe zudem abgabenfrei direkt an Kinder oder Enkelkinder weitergeben. Dabei muss ebenfalls weder der Erbe, noch der Begünstigte keine Schenkungssteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass man das Erbe innerhalb des Jahres weitergibt, in dem man selbst geerbt haben. 

Dies kann sowohl mit Geld als auch mit Immobilien geschehen. Insgesamt wurden letztes Jahr 2.235 Immobilienurkunden weitergegeben. Die Zahlen der flämischen Steuerverwaltung zeigen, dass sich das System nach mehr als 6 Jahren in Flandern immer mehr durchsetzt. Es wurden fast ein Viertel mehr entsprechende Urkunden ausgestellt als im Vorjahr. 

Seit der Einführung des „Pass-Through-Systems“ vor 6 Jahren haben 5.028 Flamen ihr Erbe weiter verschenkt, was einem Wert von fast 1,5 Mia. € entspricht. Das ist sowohl gut für die Wirtschaft als auch für die Familien, heißt dazu. 

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