Ein Häftling in Antwerpen wurde wegen eines brutalen sexuellen Übergriffs auf eine Frau innerhalb der Gefängnismauern zu weiteren 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Häftling konnte im vergangenen Jahr eine Sozialassistentin im Antwerpener Gefängnis in der Begijnenstraat (Foto) angreifen und brutal begrapschen, ohne dass sofort eingegriffen wurde.
5 Jahre Haft für einen Häftling, der eine Sozialarbeiterin in einem Gefängnis in Antwerpen sexuell angegriffen hatte
In dem separaten Raum, in dem sich die Sozialassistentin mit dem Häftling unterhielt, befand sich ein Notrufknopf. Die Frau hatte diesen gedrückt, als der Häftling plötzlich anfing, sie gewaltsam zu begrapschen aber es wurde kein Notsignal an die Gefängniswärter gesendet, weil der Notrufknopf nicht funktioniert hätte.
Die Frau hatte auch einen mobilen Alarmknopf dabei, eine Art Walkie-Talkie, den sie gedrückt hatte, aber auch dieser hatte nicht richtig funktioniert. Die Gefängniswärter griffen erst ein, als sie die Schreie der Angegriffenen hörten.
Grundvertrauen in die Sicherheitssysteme verletzt
Die Sozialarbeiterin ist froh, dass der Mann verurteilt wurde, sagt ihr Anwalt Walter Damen. Die Frau habe sich in ihrem Beruf sehr engagiert, aber die Tatsachen im Gefängnis hätten ihr Grundvertrauen in ein sicheres Arbeitsumfeld schwer verletzt, so Damen.
Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt und muss seinem Opfer 5.000 € vorläufigen Schadenersatz zahlen. Der 20-Jährige befand sich nach einer früheren Verurteilung wegen versuchten Diebstahls bereits seit mehreren Monaten in dem Gefängnis. Dem Gericht zufolge war der junge Mann äußerst gewalttätig und nur auf seine eigenen sexuellen Wünsche bedacht.
Dessen Verteidigerin, die Anwältin Celestine Goetschalckx, gab an, ihr Mandant habe impulsiv aus einem Stressmoment heraus gehandelt.
In der Zwischenzeit werden die Alarmsysteme in der Haftanstalt in der Begijnenstraat in Antwerpen häufiger überprüft und es wurde auch ein Backup-Alarmsystem eingerichtet.
