Die geplante Verschärfung der Umweltzone (LEZ) in der Region Brüssel-Hauptstadt verzögert sich – doch das bleibt nicht ohne juristisches Nachspiel. Vier zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die städtische Bewegung BRAL, haben am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen den Aufschub der strengeren Abgasregelungen auf den 1. Januar 2027 eingereicht. Sie sehen darin einen Angriff auf das Recht auf saubere Luft und kritisieren die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
Verbände ziehen vor Verfassungsgericht: Widerstand gegen Aufschub der strengeren Umweltzone in Brüssel
Die Niedrigemissionszone (LEZ), seit 2018 in Kraft, sollte ursprünglich ab 2025 auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und Benziner mit der Norm Euro 2 ausschließen. Doch das Brüsseler Parlament beschloss im Oktober 2024 eine zweijährige Verschiebung – zum Ärger von Umwelt- und Gesundheitsorganisationen. Diese befürchten einen Rückschritt beim Kampf gegen Luftverschmutzung und klimapolitische Versäumnisse.
Schwache Begründung, starke Folgen
Die Verbände BRAL, Les chercheurs d'air, der Verband der Ärztehäuser und die frankophone Abteilung der Menschenrechtsliga führen an, dass der Aufschub ohne überzeugende Begründung erfolgt sei. Auch der belgische Staatsrat hatte in einer Stellungnahme kritisiert, es fehle an klaren Ausführungen, wie die angestrebten Umweltziele anderweitig erreicht werden sollen.
Drei Brüsseler Bürger mit chronischen Atemwegserkrankungen unterstützen die Klage. Für sie sei die Aufschiebung mehr als ein politisches Manöver – sie habe direkte gesundheitliche Folgen.
Zentrale Argumente: Stillhalte-Verpflichtung und Nichtdiskriminierung
Die Kläger stützen sich rechtlich auf zwei Grundsätze: Erstens die Stillhalte-Verpflichtung, der zufolge der Staat einmal gewährte Rechte – wie den Schutz vor Luftverschmutzung – nicht ohne triftige Gründe zurücknehmen darf. Zweitens den Gleichheitsgrundsatz: Menschen in besonders belasteten Stadtteilen, etwa in sogenannten „Straßenschluchten“, würden durch die Verzögerung stärker gefährdet als Bewohner in besser belüfteten Vierteln.
„Mit dieser Klage wollen wir die Luftqualität wieder ins Zentrum der politischen Debatte rücken“, erklärt BRAL-Sprecher Tim Cassiers. Der Fokus liege dabei ausschließlich auf der umstrittenen zweijährigen Verzögerung. Die langfristigen Maßnahmen zur Ausweitung der LEZ – mit weiteren Etappen bis 2036 – werden hingegen nicht infrage gestellt.
Ob und wann das Verfassungsgericht über den Antrag entscheidet, ist unklar. Beobachter sprechen von einem offenen Verfahren, dessen Tempo stark vom politischen Gewicht des Falls abhängen könnte.
