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Inland
Justiz

Brüssel: Elfjähriges Mädchen, das nicht in die Jugendfürsorge aufgenommen werden konnte, Opfer einer Vergewaltigung: „Institutionelle Misshandlung“

In Brüssel ist in der vergangenen Woche ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt worden, nachdem es  aus Platzmangel in der Jugendfürsorge keine Aufnahme zugewiesen bekam, berichtet die Brüsseler Staatsanwaltschaft. Das Jugendgericht wollte dem Mädchen einen Platz in einer speziellen Einrichtung für Jugendliche zuweisen, da es sich in einer problematischen häuslichen Situation befand und selbstmordgefährdet war. Da dort aber keine Stelle frei war, wurde es  in ein Krankenhaus eingewiesen, wo es nicht wirklich beaufsichtigt wurde. 

Andreas Kockartz
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Als sich das Mädchen aus dem Krankenhaus hinausschlich, wurde es von einem jungen Mann vergewaltigt. Der Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil spricht von „schuldhafter Fahrlässigkeit der Behörden“. Eine Untersuchung des Falles läuft. Nach Angaben der Brüsseler Staatsanwaltschaft müssen täglich Kinder in Krankenhäusern untergebracht werden, weil es in Jugendhilfeeinrichtungen keinen Platz für die schwächsten Jugendlichen gibt. „Wir betrachten dies als institutionelle Misshandlung, eine Misshandlung, die Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung wegen schuldhafter Vernachlässigung ist“, heißt es.

Das Mädchen, um das es im konkreten Fall geht, konnte aufgrund der familiären Verhältnisse, in denen es aufgewachsen ist, und aufgrund ihrer Selbstmordgedanken nicht zu ihrer Familie zurückkehren und wurde deshalb vor mehr als einem Monat in einem Krankenhaus untergebracht. „In einer Krankenhausabteilung, die für ihre Probleme völlig ungeeignet ist und in der es an der notwendigen Aufsicht fehlt, um ihre grundlegendsten Bedürfnisse angemessen zu befriedigen“, sagte Staatsanwalt Monil. Der Staatsanwalt stellte aber auch klar, dass die Vergewaltigung, der das Mädchen zum Opfer fiel, nicht im Krankenhaus selbst stattfand, sondern außerhalb begangen wurde.

„Die Brüsseler Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht sind täglich mit der Notwendigkeit konfrontiert, Kinder, die dringend in Jugendeinrichtungen eingewiesen sollten, im Krankenhaus unterzubringen, um ihnen Mindestmaß an körperlicher Sicherheit zu gewähren“, berichtet die Staatsanwaltschaft: „Diese Unterbringungen haben erhebliche Auswirkungen auf das bereits überlastete Brüsseler Krankenhaussystem. Wir bedauern nicht nur, dass der strukturelle Mangel an Plätzen in Jugendbetreuungseinrichtungen verhindert, dass die am meisten gefährdeten jungen Menschen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens angemessen betreut werden können, sondern auch, dass die fehlenden Investitionen in den Sektor weit über die betreffenden Fälle hinaus Folgen haben können.“

Wer Fragen zu Thema Selbstmord hat oder Hilfe braucht, kann Antworten auf der Webseite des BTZzentrums in Ostbelgien in deutscher Sprache finden oder das Hilfstelefon unter der kostenlosen Nummer 0800 32 123 anrufen.

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