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Kontonummer-Check soll Bankbetrug eindämmen

Ab Oktober wird bei Online-Überweisungen angezeigt, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen Kontonummer (IBAN) übereinstimmt. Das kündigte Verbraucherschutzminister Rob Beenders (flämische Sozialisten, Vooruit) am Freitag in der flämischen Regionalzeitung Het Belang van Limburg an. 

Jens Van Reet Belga
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Die Einführung dieser Kontrolle basiert auf neuen EU-Vorgaben und ist laut dem Minister dringend notwendig. Laut aktuellen Zahlen des belgischen Wirtschaftsministeriums und der Finanzombudsstelle Ombudsfin wurden im Jahr 2023 insgesamt 46.915 Betrugsfälle gemeldet.

Bislang war es problemlos möglich, Geld auf ein Konto zu überweisen, ohne dass der Name des Empfängers überprüft wurde – ein Schlupfloch, das Betrügern freie Hand ließ. Die IBAN-Namensprüfung soll dem nun ein Ende setzen. Bankkunden können künftig automatisch feststellen, ob Name und Kontonummer zusammenpassen. Die Prüfung gilt auch für ausländische Konten, solange sie innerhalb der Eurozone registriert sind.

Stimmen die Angaben überein, erscheint die Meldung Match (alles korrekt). Bei Unstimmigkeiten warnt das System mit Close Match (etwa bei abweichender Schreibweise) oder No Match (bei völlig anderem Namen). Die Entscheidung, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt wird, liegt letztlich bei den Kunden selbst. Ziel ist es, das Bewusstsein für potenziellen Betrug zu schärfen und verdächtige Transaktionen frühzeitig zu stoppen. Spätestens bis zum 9. Oktober müssen alle Banken im Euroraum die Maßnahme umgesetzt haben.

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