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Arbeitsminister Clarinval will offenbar nicht am Künstlerstatut rütteln
Inland
Politik

Belgiens Arbeitsminister Clarinval: „Das Künstlerstatut wird nicht angetastet“

Die belgische Bundesregierung wird das Künstlerstatut unverändert lassen. Dies deutete Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister David Clarinval (MR, Foto) vor einigen Tagen gegenüber dem Nachrichtensender LN24 an. Einige Wochen lang kursierte das Gerücht, dass Clarinval eine Reform dieses Statuts im Rahmen von Anpassungen an das Arbeitslosengeld durchführen könnte bzw. dass dadurch das Künstlerstatut abgeschafft werden könnte. 

Andreas Kockartz
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Diesen Befürchtungen trat Clarinval jetzt entschieden entgegen. Das Künstlerstatut werde beibehalten, so der frankophone Liberale. Allerdings sollen Maßnahmen eingeführt werden, um Missbrauch besser vorzubeugen. Hintergrund ist die geplante Befristung des Arbeitslosengeldes in Belgien auf zwei Jahre.

„Ich möchte die Künstler beruhigen“, sagte Clarinval gegenüber LN24: „Wir werden ihren Status beibehalten, aber wir werden sicherstellen, dass dieser nicht von einer ganzen Reihe von Leuten missbraucht wird, die keine Künstler sind und die das System missbrauchen, um davon zu profitieren.“ 

Er wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass der Künstlerstatus ohnehin zeitlich befristet ist und man sich nach drei Jahren erneut anmelden muss. Für Künstler gilt eine Arbeitslosenregelung, die dem unregelmäßigen Charakter ihres Berufs Rechnung trägt. Dies ermöglicht es ihnen, zwischen den Aufträgen Sozialleistungen in Form einer Art von Arbeitslosengeld zu erhalten.

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