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Einigung im Dieselgate-Skandal: 320.000 Belgier können eine Entschädigung beantragen

Die belgischen Verbraucherschutzorganisation Test-Aankoop und die deutsche Volkswagen AG haben eine Vereinbarung über die Entschädigung von 320.000 belgischen Verbrauchern getroffen, die von der „Dieselgate“-Affäre betroffen sind. Diese Vereinbarung erfolgt nach den beiden Urteilen, die am 27. Juli 2023 vom erstinstanzlichen Gericht in Brüssel gefällt wurden. Die Parteien beschlossen, keine Berufung einzulegen, und schlossen damit ein 2016 eingeleitetes Gerichtsverfahren ab.

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Volkswagen hatte eine Software für Testbedingungen entwickelt, um dann günstigere Abgaswerte vorzutäuschen. Die Abschalteinrichtung konnte die Testbedingungen erkennen, indem sie die Geschwindigkeit, den Motorbetrieb, den Luftdruck und sogar die Stellung des Lenkrads des Fahrzeugs überwachte. Wurde das Fahrzeug unter Testbedingungen betrieben, versetzte die Abschalteinrichtung das Fahrzeug in eine Art Sicherheitsmodus, in dem der Motor unter der normalen Leistung lief. Dadurch wurde ein falscher Eindruck von den Emissionswerten des Fahrzeugs erweckt: „Dieselgate“.

Nach „langen und schwierigen“ Verhandlungen einigten sich sowohl der Hersteller als auch die Verbraucherschutzorganisation darauf, keine Berufung gegen die Urteile einzulegen. Sie „einigten sich darauf, die Urteile zu akzeptieren und die praktischen Modalitäten für die Entschädigung der betroffenen Verbraucher festzulegen“, erklärte Test-Aankoop. Diese können über eine Plattform, die auf der Website der Organisation gehostet wird, eine Entschädigung beantragen.

Millionen von Fahrzeugen auf der ganzen Welt

2015 teilte die Volkswagen AG mit, dass bei Dieselmotoren des Typs EA 189 erhebliche Abweichungen zwischen den bei Tests und im tatsächlichen Straßenbetrieb gemessenen Werten festgestellt worden waren und dass dieser Motortyp weltweit in Millionen von Fahrzeugen eingebaut worden war. Im Anschluss an diese Ankündigung wurden in verschiedenen Ländern zahlreiche Gerichts- und Regulierungsverfahren eingeleitet.

Das Gericht erster Instanz in Brüssel hatte entschieden, dass Verbraucher, die nach dem 1. September 2014 ein Fahrzeug mit der beanstandeten Software gekauft hatten, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 5% des ursprünglichen Kaufpreises bzw. 5% der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wiederverkaufspreis haben, wenn das Fahrzeug weiterverkauft wurde. Diese Entscheidung gilt für insgesamt 11 Millionen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Skoda, Seat und Audi, die mit EA 189-Motoren ausgestattet sind.

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