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Politik

Föderalregierung erzielt ‚Osterabkommen‘: Reform des Arbeitslosengeldes und mehr Geld für Verteidigung und Justiz

Die Föderalregierung hat ein ‚Osterabkommen‘ erzielt. Premierminister Bart De Wever (Nationaldemokraten, N-VA) kündigte am Freitag kurz vor Mitternacht einen Aufrüstungspfad für die Verteidigung, zusätzliche Mittel für die Justiz sowie eine grundlegende Reform der Arbeitslosenunterstützung an. „Es handelt sich um Reformen, die durchaus als historisch bezeichnet werden können“, so De Wever im Anschluss. VRT NWS Flanderninfo hat für Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. 

Jens Van Reet Belga
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Verteidigung: Ausgaben steigen auf NATO-Ziel

Die Föderalregierung beschloss nach vierzehnstündigen Verhandlungen am Freitag, dass die Investitionen in die Verteidigung noch in diesem Jahr auf 2 Prozent des BIP steigen werden. Um diesen Anteil zu erreichen, werden über die Legislaturperiode rund 17 Milliarden Euro benötigt. In diesem Jahr soll das Geld aus der Besteuerung eingefrorener russischer Vermögenswerte bei Euroclear, Dividenden staatlicher Beteiligungen und dem möglichen Verkauf von Aktiva kommen.

„Wir werden auch Gespräche mit den Gliedstaaten aufnehmen, um zu prüfen, welche Investitionen dort für das 2-Prozent-Ziel in Betracht kommen“, sagte Finanzminister Vincent Van Peteghem (flämische christdemokratische CD&V). Erst bei der Aufstellung des Haushalts für 2026 soll struktureller nach neuen Einnahmequellen gesucht werden.

Justiz: mehr Geld für Gefängniswesen

Justizministerin Annelies Verlinden (ebenfalls CD&V) erhält in diesem Jahr 150 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Bekämpfung der Überbelegung in den Gefängnissen. „Dieses Geld werden wir unter anderem in modulare Einheiten an den Gefängnissen investieren“, sagte Verlinden. Die Regierung trifft außerdem Maßnahmen, um mehr Häftlinge mit illegalem Aufenthalt in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.

Gefangene, die zu einer Strafe von bis zu 3 Jahren verurteilt wurden, können nach einem Drittel der Haftzeit elektronisch überwacht werden – allerdings unter strengen Bedingungen. Häftlinge mit einer Strafe von maximal 10 Jahren können sechs Monate vor dem offiziellen Enddatum vorläufig entlassen werden. Auch hier gelten bestimmte Bedingungen.

Zusätzliche Mittel stehen auch bereit, um bestehende Gefängnisse offen zu halten und zu renovieren, zusätzliches Personal einzustellen und die Ausweitung von  ‚Hafthäusern‘ (detentiehuizen) voranzutreiben.

Sozialpolitik: zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes

Die zeitliche Begrenzung der Arbeitslosigkeit tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ab dann verlieren Arbeitslose nach zwei Jahren ihren Anspruch auf Unterstützung. „Das ist doch ein Herzstück“, meinte De Wever. „Wir waren so gut wie das letzte Land der Welt, in dem Inaktivität eine Lebenswahl sein konnte.“

Eine große Ausnahme von der Zweijahresgrenze gilt für Arbeitslose, die eine Ausbildung zur Pflegekraft absolvieren. „Sie können weiterhin drei oder vier Jahre Arbeitslosengeld beziehen, bis sie ihr Diplom haben“, sagte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (flämische sozialistische Vooruit). „Für alle anderen Engpassausbildungen kommt eine Übergangsregelung. Wer vor dem 1. Januar mit der Ausbildung beginnt, behält für die gesamte Ausbildungsdauer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“

Um die Zahl der Langzeitkranken zu senken, will die Regierung künftig genauer auf Ärztinnen und Ärzte achten, die auffällig viele Krankmeldungen ausstellen. Auch Arbeitgeber sollen stärker sensibilisiert werden: Sie müssen in den ersten zwei Monaten des Krankenstandes einen Teil der Leistung selbst bezahlen.

Renten: keine Kürzung bei höheren Pensionen

Im Vorfeld der Verhandlungen am Freitag war angekündigt worden, dass die höchsten Pensionen für einige Jahre nicht indexiert werden. Diese Maßnahme wurde letztlich nicht übernommen.

Die höchsten Pensionen erhalten fortan den Indexierungsbetrag des Mindestpensionssatzes. „Eine Nicht-Indexierung mancher Pensionen konnten wir nicht akzeptieren“, sagte Vandenbroucke.

Asyl und Migration: strengere Regeln bei Familiennachzug

Auch Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) konnte einige Reformen vorstellen. So werden die Regeln für den Familiennachzug verschärft. Die Einkommensgrenze, die erfüllt werden muss, wird erhöht und es kommen längere Wartezeiten. Auch an anderen Stellen werden die Asylregeln verschärft. „Wer bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten hat, kann in Belgien keine Aufnahme mehr beantragen“, so Van Bossuyt. „Eltern, die einen negativen Bescheid erhalten haben, können künftig keinen neuen Antrag mehr im Namen ihrer Kinder stellen.“

Asylsuchende, die keine Aufnahme erhalten, können künftig auch keine Sozialhilfe mehr beanspruchen. Das war bislang noch möglich: Wer keine Aufnahme bekam, konnte über das Gericht ein Sozialhilfeeinkommen erzwingen oder das ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) konnte es selbst gewähren.

Übergangsjahr

Haushaltspolitisch wird 2025 ein Übergangsjahr, in dem die Regierung feststellen muss, dass der bei der Regierungsbildung vereinbarte Budgetpfad nicht eingehalten werden kann.

„Wir werden jetzt so schnell wie möglich mit der Aufstellung des Haushalts für 2026 beginnen“, sagte De Wever. „Dabei werden wir erneut historische Knoten durchschlagen müssen.“

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