Prinz Laurent (Foto) wird keinen Zugang zur Sozialversicherung erhalten. Dies entschied das Arbeitsgericht in Brüssel. Prinz Laurent, der Bruder des belgischen Königs Philippe, hatte dies beantragt, weil er aufgrund seiner jährlichen Dotation als Mitglied des belgischen Königshauses in Höhe von rund 400.000 € keinen Anspruch darauf hat.
Urteil: Prinz Laurent erhält keinen Zugang zur Sozialversicherung
Der Prinz erhält vom Staat jährlich eine Dotation von 400.000 Euro zum Leben, aber er hat keinen Anspruch auf Sozialversicherung. Das bedeutet, dass er und seine Familie keine Kostenerstattung von einer Krankenkasse erhält, wenn jemand zum Beispiel ins Krankenhaus muss. Laurent Hält das nicht für gerecht, denn als Selbständiger zahlt er auf einen Teil dieser 400 000 € Steuern.
Das Gericht hat sich im Zuge dieses Verfahrens Laurents tatsächliche Tätigkeiten angesehen und festgestellt, dass er sich nicht aussuchen kann, von wem er Aufträge annimmt. Außerdem erzielt er keinen Gewinn wie ein normaler Selbständiger, so dass er juristisch nicht wirklich selbständig ist. Damit kann ihm kein Zugang zur Sozialversicherung gewährt werden, so das Urteil des Brüsseler Arbeitsgerichts.
Der Richter stellte fest, dass Laurents Sonderstatus unvollständig ist, zum Beispiel in Bezug auf seine Rente, auf Krankenkasse und auf die Sozialversicherung. Das belgische Bundesparlament könnte diesen Status ändern.
