Ein neuer Monat bedeutet auch wieder einige Änderungen. Das ist auch an diesem 1. April der Fall: Erhöhte Fahrpreise bei De Lijn, (Un)Sichtbarkeit von Tabaksprodukten in Geschäften, Unterstützung von Langzeitkranken, mehr Ausbildung von Busfahrern.
Neu ab dem 1. April: De Lijn erhöht die Fahrpreise, Tabaksprodukte dürfen im Handel nicht mehr sichtbar sein, Unterstützung für Langzeitkranke
De Lijn erhöht die Fahrpreise um 18 %
Das flämische Verkehrsunternehmen De Lijn erhöht zum 1. April zum ersten Mal seit drei Jahren die Fahrpreise. Die Fahrpreise werden um durchschnittlich 18 % angehoben, „entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung“. Einige Beispiele: Der Preis für ein Standardticket wird von 2,5 € auf 3 € erhöht. Eine 10er-Karte kostet künftig 21 € statt 17 € und eine 50er-Karte 90 € statt 75 €. Eine Tageskarte wird von 7,5 € auf 9 € und eine Tageskarte für ein Kind von 4 € auf 4,5 € erhöht.
Auch die meisten Dauerkarten werden teurer. Eine Omnipas-Jahreskarte (24 bis 64 Jahre) steigt von 351 auf 416 €, während der Preis für über 65-Jährige von 56 auf 67 € steigt. Nur der Preis für eine Jahreskarte für 18- bis 24-Jährige wird nicht erhöht und bleibt bei 215 €. Die Sozialtarife werden in begrenztem Umfang angehoben. Ab 1. April werden sich auch einige praktische Dinge ändern. So steigen beispielsweise die Kosten für ein SMS-Ticket von 0,15 € auf 0,25 € und die Gültigkeitsdauer von Produkten auf einer elektronischen Karte wird auf 1 Jahr verkürzt.
Tabakspropdukte dürfen in Geschäften nicht mehr sichtbar sein
Geschäfte, die Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse verkaufen, dürfen diese ab dem 1. April nicht mehr für die Kunden sichtbar auslegen. In Lebensmittelgeschäften bzw. Supermärkten, die größer als 400 m² sind, dürfen Tabakerzeugnisse überhaupt nicht mehr verkauft werden. Dies würde etwa jede 10. Verkaufsstellen betreffen, hieß es zuvor.
Das Auslageverbot gilt unter anderem für Supermärkte, Kioske, Tankstellen und Duty-Free-Shops. Tabakerzeugnisse (Zigaretten, Zigarren, elektronische Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Filter, Zigarettenpapier...) dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Geschäfts sichtbar sein. Der Ladeninhaber kann sie z. B. in Schränken oder Schubladen aufbewahren, die „neutral und nüchtern“ sind. Und ein Produkt darf nur präsentiert werden, wenn ein (erwachsener) Kunde dies ausdrücklich wünscht.
„Die neuen Maßnahmen sollen die Sichtbarkeit von Tabakprodukten in der Gesellschaft verringern“, so das belgische Gesundheitsamt: „Sie erhöhen die Hemmschwelle, Impulskäufe zu tätigen und mit dem Rauchen zu beginnen. Besonders für junge Menschen, die anfällig für Nikotinsucht sind, sind die neuen Barrieren wichtig.“
Inspektoren werden sich zunächst auf die Information und Sensibilisierung konzentrieren. Zu einem späteren Zeitpunkt können Geldbußen folgen. Diese können bis zu 800 000 € für Einzelhändler betragen, die sich nicht an das Auslageverbot halten, und bis zu 24 000 € für Verstöße gegen das Verkaufsverbot in großen Lebensmittelgeschäften. Das Verbot gilt auch für Vapes.
Hilfe für Langzeitkranke mit dem Fonds „Zurück in den Beruf“
Ab dem 1. April können Arbeitnehmer und Arbeitssuchende, die länger als ein Jahr arbeitsunfähig waren, bei diesem Fonds finanzielle Unterstützung in Bereichen wie Berufsberatung und individuelles Coaching beantragen. Der Fonds wurde im April 2024 eingerichtet. Im ersten Jahr kam er nur für Personen zum Einsatz, die aufgrund „höherer medizinischer Gewalt“ entlassen wurden und arbeitsunfähig sind.
Bei einer solchen Entlassung muss der Arbeitgeber 1 800 € in den Fonds einzahlen. Die entlassenen Arbeitnehmer wiederum können bei dem Fonds einen Gutschein beantragen, mit dem sie für bis zu 1 800 € ein individuelles Coaching erlangen können.
Damit wird die Maßnahme auf alle Personen ausgedehnt, die seit mehr als einem Jahr als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende als behindert anerkannt sind. Der Fonds „Zurück in den Beruf“ wird vom Nationalen Institut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (LKIKV/Riziv) verwaltet.
Sozialtarife für Energie steigen erneut
Die Sozialtarife für Strom und Erdgas steigen im April weiter an. Nach Angaben der belgischen Energieregulierungsbehörde CREG ist der Anstieg jedoch geringer als in den vorangegangenen Quartalen. Der Sozialtarif für Strom ist im Zeitraum April-Juni im Vergleich zu den ersten Monaten des Jahres um etwa 9 % gestiegen. In den beiden vorangegangenen Quartalen war der Tarif noch um mehr als 10 % gestiegen. Der Sozialtarif ist jedoch immer noch niedriger als Anfang 2024. Für Erdgas und andere Heizprodukte steigt er um 5 %. Drei Monate zuvor waren das noch 15 %.
Der Sozialtarif ist ein ermäßigter Tarif für bestimmte Personen- oder Haushaltsgruppen. Er ist bei allen Energieversorgern gleich. Die CREG legt den Betrag vierteljährlich fest.
Mehr Busfahrer ausbilden
Ab dem 1. April können Busunternehmen im belgischen Bundesland Flandern mehr neue Fahrer ausbilden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Mangel an Busfahrern zu beheben. Sie beinhaltet eine Lockerung der individuellen Berufsausbildung (IBO). Dabei handelt es sich um eine Form des Lernens am Arbeitsplatz, bei der angehende Busfahrer von den Busunternehmen selbst ausgebildet werden. Bislang konnte ein Betreuer nur einen Busfahreranwärter ausbilden, ab April wird er mehrere unter seine Fittiche nehmen können.
Die Lockerung ist eine Initiative der flämischen Arbeitsministerin Zuhal Demir (N-VA) und der Ministerin für Mobilität Annick De Ridder (N-VA). „Sie sorgt für eine schnellere und bessere Anstellung und Ausbildung von Busfahrern. Das ist wichtig für Arbeitgeber und angehende Busfahrer, aber auch für die vielen Reisenden, die täglich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind“, so Demir. Busfahrer ist ein anerkannter Engpassberuf. In Flandern werden aktuell rund 950 Busfahrer sowohl für den ÖPNV, als auch bei Reisebusunternehmern gesucht.
