Der Fernsehmoderator Tom Waes trug bei seinem Verkehrsunfall Ende November keinen Sicherheitsgurt und hatte 2,44 Promille Alkohol im Blut. Das entspricht 14 Standardgläsern. Dies berichtet die flämische Zeitung Het Laatste Nieuws, und die Nachricht wurde gegenüber VRT NWS bestätigt. Auch das Datum seines Prozesses steht fest: Am 5. Mai muss sich Waes vor Gericht verantworten.
Untersuchung zum Unfall von Tom Waes abgeschlossen: Fernsehmoderator hatte 2,44 Promille Alkohol im Blut
Am 29. November prallte das bekannte VRT-Gesicht auf einen Absperrwagen in der Nähe des Kennedytunnels in Antwerpen, nachdem er in einem Restaurant und einer Bar im Antwerpener Südviertel gewesen war. Waes wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Dass der Moderator an dem besagten Abend zu viel getrunken hatte, war bereits bekannt. Doch mit Abschluss der Untersuchung steht nun fest, wie hoch sein Blutalkoholgehalt war: 2,44 Promille. Laut Toxikologe Christophe Stove von der Universität Gent ist das ein sehr hoher Wert. „Die erlaubte Grenze liegt bei 0,5 Promille, das ist also ungefähr das Fünffache des Erlaubten.“
2,44 Promille entspricht etwa 14 Bier. Schwerere Biere können jedoch zwei Einheiten pro Glas ausmachen. „Wie viele Gläser jemand trinken kann, um unter der erlaubten Grenze zu bleiben, hängt auch von der Körperkonstitution ab. Eine schwerere Person kann mehr trinken als eine leichtere“, erklärt Stove.
Unabhängig davon sei jedoch niemand mit 2,44 Promille fähig, ein Fahrzeug sicher zu steuern, betont der Toxikologe. „Kein Fahrer kann dann noch den Verkehr richtig einschätzen, auch nicht jemand mit einer schwereren Körperstatur.“
Prozessdatum bekannt
Waes muss am 5. Mai vor Gericht in Antwerpen erscheinen. „Wir werden sehen, ob der Fall dann verhandelt werden kann. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das möglich“, erklärt Kristof Aerts von der Antwerpener Staatsanwaltschaft.
Vor Gericht muss sich Waes wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, Kollision mit einem Hindernis, Fahrens ohne Sicherheitsgurt und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Letzteres, weil ein Arbeiter, der im Absperrwagen saß, bei dem Unfall leicht verletzt wurde.
Mögliche Strafen sind eine Geldbuße von bis zu 16.000 Euro und ein Fahrverbot von bis zu fünf Jahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. „Darüber hinaus ist das Gericht verpflichtet, Waes ein Alkoholschloss für mindestens ein Jahr aufzuerlegen", erklärt Polizeirichter Siegfried Stallaert.
Für fahrlässige Körperverletzung droht Waes theoretisch eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr, die wahrscheinlich auf Bewährung ausgesetzt wird, ein Fahrverbot von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 8.000 Euro.
"Für die Kollision mit einem Hindernis kann das Gericht eine weitere Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro verhängen und für das Nichttragen eines Sicherheitsgurts bis zu 240 Euro", so Stallaert.


