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Belgien war das zweite Land der Welt, das 2002 aktive Sterbehilfe legalisierte
Inland

Fast 4.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr in Belgien für Euthanasie entschieden

3.991 Patienten haben sich im vergangenen Jahr in Belgien für die aktive Sterbehilfe entschieden. Das sind 16,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahlen stammen von der Föderalen Kommission zur Überwachung der Euthanasie (FCEE). Der stärkste Anstieg ist bei Menschen zu verzeichnen, die an mehreren Krankheiten gleichzeitig litten.

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3,6 Prozent aller Todesfälle in Belgien waren 2024 demnach auf Euthanasie zurückzuführen,  etwas mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Zahl steigt schon seit einiger Zeit. 2023 wurde ein Anstieg von 15 Prozent verzeichnet.

„Wahrscheinlich lässt sich der Anstieg dadurch erklären, dass die Menschen mit der Sterbehilfegesetzgebung vertrauter werden, aber vor allem dadurch, dass die Menschen am Lebensende nicht unnötig leiden wollen, denn die meisten Menschen, die um Sterbehilfe bitten, sind ältere Menschen“, glaubt Professor für Palliativmedizin Wim Distelmans vom FCEE.

Jeder vierte Patient leidet an mehreren Krankheiten

In mehr als der Hälfte aller Fälle (54 Prozent) litten die Patienten an Krebs. Polypathologie' wurde in einer zunehmenden Zahl von Fällen festgestellt und dies in mehr als einem Viertel der Fälle (26,8 Prozent).   

„Dabei handelt es sich meist um ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden, von denen jede für sich genommen vielleicht noch nicht lebensbedrohlich ist, aber wenn man alles zusammenzählt, wird das Leben unerträglich. Ich denke dabei an Seh- und Hörbehinderungen, die Notwendigkeit einer Gehhilfe, Inkontinenz, Hilfe beim Essen, Trinken, Waschen und Anziehen“, so Prof. Distelmans.

„Vielen Menschen wird das einfach zu viel: Sie wollen nicht mehr leben.“

Der dritthäufigste Grund, warum Patienten um Sterbehilfe bitten, sind Erkrankungen des Nervensystems, wie z. B. ALS (Amyotrophe Lateralsklerose). Kognitive Störungen wie die Alzheimer-Krankheit (Demenz) sind mit 1,4 % der Patienten als Anstoß seltener. Und auch die Sterbehilfe bei psychiatrischen Erkrankungen ist auf 1,4 Prozent beschränkt.

Die Ärzte, die ihre Patienten bei der aktiven Sterbehilfe unterstützen, gaben in 82,3 Prozent der Fälle sowohl körperliches als auch psychisches Leiden an (gegenüber 76,2 Prozent im Jahr 2023). Es wird also zunehmend eine Kombination beider Krankheitsbilder angegeben.

In 15,8 % der Fälle wurde nur körperliches Leiden festgestellt. Bei den verbleibenden 1,9 Prozent handelte es sich nur um psychisches Leiden (was auch bedeuten kann, dass die Schmerzen einer Krankheit durch Medikamente unter Kontrolle gehalten werden, der Patient aber psychisch unter anderen Folgen der Krankheit leidet).

Hausärzte werden wichtiger

Etwas mehr als die Hälfte aller Patienten entschied sich dafür, zu Hause zu sterben (50,4 Prozent), was einen leichten Anstieg bedeutet. Mehr als 30 Prozent starben in Krankenhäusern (ein leichter Rückgang), und 17,6 Prozent in Pflegeheimen.

"Wenn man den Menschen die Wahl lässt, wo sie am liebsten sterben möchten, dann ist es offensichtlich zu Hause“, sagt Prof. Distelmans. Das bedeutet auch, dass die Rolle der Hausärzte immer wichtiger wird. Den Statistiken zufolge sind Hausärzte auch weiterhin die Hauptansprechpartner für Patienten, die um Sterbehilfe bitten.

Ein geteiltes Land

Die meisten Anmeldeunterlagen für aktive Sterbehilfe waren wie in den Vorjahren auf Niederländisch. Das sagt zwar nur etwas über die Sprache des behandelnden Arztes aus, aber der Unterschied ist bemerkenswert. Weniger als ein Viertel aller Dokumente waren in französischer Sprache, und das ist sogar noch weniger als im Vorjahr.

Die Euthanasie-Kommission hat keine Erklärung für diesen Unterschied zwischen Flandern und dem französischsprachigen Belgien.

Auch im Ausland lebende Menschen können in Belgien Sterbehilfe beantragen, und wie im Vorjahr waren es vor allem Menschen aus Frankreich, die dies taten. 120 Patienten lebten nicht in Belgien, 106 stammten aus Frankreich. „Das ist ein Argument, das dafür spricht, dass auch Frankreich so schnell wie möglich ein Gesetz zugunsten der Sterbehilfe erlassen sollte“, schließt Prof. Distelmans.

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