Belgiens Arbeitsminister David Clarinval (MR) einigte sich am Montag mit der sogenannten 10er-Gruppe aus Regierungs-, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern auf einige sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Dazu gehört auch die Abschaffung der der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag, die sogenannte Frühpensionierung.
Die Sozialpartner auf belgischer Bundesebene bereiten die Abschaffung der Frührente vor
Die Frührente galt seit den 1970er Jahren als ideale Maßnahme gegen die Arbeitslosigkeit. Hiermit sollten jüngeren Bewerbern am Arbeitsmarkt mehr Chancen geboten werden, in dem ältere Kollegen früher in Rente gehen konnten. Doch im Laufe der Zeit änderten sich nicht zuletzt am Arbeitsmarkt und bei der Finanzierung der Pensionen die Rahmenbedingungen und nach und nach wurde das System eingeschränkt.
Inzwischen liegt das Rentenalter in Belgien bei 62 Jahren bzw. kann man nach 40 Berufsjahren in Pension gehen. Bei Arbeitnehmern aus sogenannten „schweren Berufen“ ist die Rente bisher noch ab 60 Jahre möglich bzw. nach 35 Jahren beruflicher Laufbahn. Und die neue belgische Bundesregierung will das Rentenalter stufenweise auf bis zu 67 Jahren anheben…
Die Sozialpartner aus der 10er-Gruppe einigten sich jetzt darauf, dass Anträge für eine Frühpensionierung noch bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden können. Wer nach diesem Tag seine Kündigung erhält, wenn er rund 60 Jahre alt ist, kann von diesem System nicht mehr profitieren. Arbeitslose aus dieser Altersgruppe beziehen ab dann die in Belgien vorgesehene Arbeitslosenunterstützung. Wer sich aktuell in einer Kündigungsfrist befindet, kann aber noch in Frührente gehen.
