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Inland
Wirtschaft

Alstom Brügge verliert einen „Megaauftrag“ der belgischen Bahn an einen spanischen Konkurrenten

Die Gewerkschaften beim Schienenfahrzeughersteller Alstom in Brügge (Video oben) kritisieren, dass die belgische Bahngesellschaft NMBS/SNCB neue Züge in Spanien herstellen lassen will. Alstom ist das frühere Bombardier Brügge. Die belgische Bahn sagt, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität und die EU-Regeln zur internationalen Auftragsvergabe ausschlaggebend seien. Der Auftrag umfasst den Bau hunderter neuer Züge und beläuft sich auf 3,4 Mia. €. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Der Verwaltungsrat der NMBS hat sich  einstimmig für CAF entschieden, um die neuen MR30-Züge inkl. Waggons und Triebfahrzeuge bauen zu lassen und damit gegen den belgischen Hersteller Alstom. Das sei ziemlich bemerkenswert, meinen die Gewerkschaften, wenn man bedenke, dass Alstom viel billiger ist als CAF. „Es handelt sich um einen Megaauftrag. (…) Bei einem so großen Betrag sind wir etwa 100 Mio. € billiger. Das kann in Zeiten, in denen auch die NMBS sparen muss, durchaus ins Gewicht fallen. Dabei ist CAF technisch gesehen nur 0,4 % besser als wir“, verlautete aus Gewerkschaftskreisen. 

„Auf lokale Arbeitsplätze zu setzen“

Die Gewerkschaften fragen sich, ob die Bahn die lokale Beschäftigung überhaupt in Betracht gezogen haben: „Die Züge werden mit staatlichen Subventionen bezahlt, also mit den Steuergeldern der belgischen Bevölkerung. Dies war eine europäische Ausschreibung, aber trotzdem. Sollte ein solcher Auftrag in Frankreich oder Deutschland vergeben werden, würde die Wahl eines ausländischen Anbieters nicht einmal zur Diskussion stehen.“

Künftige Arbeitsplatzsicherheit

Alstom beschäftigt 700 Personen in Brügge (Westflandern) und 1.200 in Charleroi (Hennegau). Aktuell produziert man dort noch die M7-Züge, ein Auftrag der NMBS, der noch nicht abgeschlossen ist. Die NMBS sei mit der Qualität und den Fahreigenschaften der M7-Züge zufrieden, heißt es dazu von Seiten der Gewerkschaften. Mit den derzeit bestätigten Aufträgen liegt in Brügge und in Charleroi Arbeitsplatzsicherheit bis Mitte nächsten Jahres vor. Alstom Belgien benötigt daher zusätzliche Aufträge, um seine Zukunft weiter zu sichern. 

Die NMBS legte dazu ihren Standpunkt klar und zeigte einige juristische Fakten auf

  • Die (Un-)Möglichkeit, Vergabekriterien für die lokale Produktion vorzusehen

„Die NMBS hält sich streng an die Regeln für das öffentliche Auftragswesen. In diesem Zusammenhang kann die NMBS in einem europäischen Kontext der lokalen Produktion keinen Vorteil verschaffen, in welcher Form auch immer, um einem Bieter eine bessere Punktzahl zu geben, die z.B. eine bestimmte lokale Produktion oder die Entwicklung bestimmter Kenntnisse oder Arbeitsplätze auf lokaler/belgischer Ebene garantiert. Das europäische Recht lässt dies nicht zu. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Grundsatz in seiner ständigen Rechtsprechung längst bestätigt. Derartige Zuschlagskriterien, die sich auf den Produktionsstandort beziehen, diskriminieren Teilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten und zudem ist der Produktionsstandort kein relevantes Kriterium für die Qualität des Angebots.“

„Ein Zuschlagskriterium, das die Höhe der Re-Investitionen in die lokale Wirtschaft messen würde, ist aus den gleichen Gründen nicht akzeptabel. Selbstverständlich muss die NMBS Zuschlagskriterien festlegen, die mit dem europäischen Recht in Einklang stehen, und Zuschlagskriterien, die darauf abzielen, einen lokalen Bieter zu bevorzugen, sind verboten. Das Verbot der Diskriminierung und die Verpflichtung zur Festlegung von Zuschlagskriterien, die mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen, sind rechtliche Vorschriften, die für alle Auftraggeber in der Europäischen Union gelten. Die Behauptung, dass Beschaffer aus anderen europäischen Ländern ihre lokale Produktion besser verwerten können, ist falsch.“

  • Bestimmung des bevorzugten Bieters

„Im Rahmen des öffentlichen Auftrags MR30 (Züge, Triebfahrzeuge) hat die NMBS in ihrem Lastenheft im Voraus und in aller Transparenz festgelegt, dass die Wahl auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses getroffen wird. Die Angebote wurden also nicht allein nach dem Preiskriterium bewertet. Es ist die angekündigte kombinierte Anwendung des Preiskriteriums und der qualitativen Zuschlagskriterien, die zu dem vorliegenden Ergebnis geführt hat. So gesehen ist es logisch, dass der angegebene bevorzugte Bieter nicht unbedingt der billigste Bieter ist, da die Punktedifferenz eines qualitativ besseren Angebots die Punktedifferenz eines billigeren Angebots überbrücken kann. Genau das ist hier geschehen.“

„Anhand der drei eingereichten Angebote wurde festgestellt, dass die Punktedifferenz zwischen ihnen gering ist. Dies muss an sich nicht problematisch sein. Im Gegenteil, es zeigt, dass die NMBS in der Lage war, den Wettbewerb bis zu diesem Stadium des Verfahrens voll zur Geltung kommen zu lassen. Das von der NMBS eingeleitete Verfahren führte dazu, dass drei Bieter Angebote einreichten, die alle drei in Bezug auf Qualität und Finanzierung regulär sind. Der Unterschied in der Punktzahl, so gering er auch erscheinen mag, bedeutet für die NMBS einen großen Unterschied. Ein qualitativ hochwertigeres Angebot dürfte nämlich z.B. bei der Ausführung des Auftrags zu weniger Problemen führen. In diesem Zusammenhang wurden die Bieter über die Vor- und Nachteile ihrer jeweiligen Angebote informiert.“

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