Wegen eines Streiks von 2 kleineren Eisenbahngewerkschaften fahren auch am Dienstag weniger Züge. Lediglich zwei von fünf IC-Zügen sind unterwegs und die sogenannten „P-Züge“, das sind zusätzlichen Pendlerzüge während der Stoßzeiten im Berufsverkehr, fallen komplett aus. Wie sieht es in Belgien arbeitsrechtlich aus, wenn man durch einen (angekündigten) nicht zu seinem Arbeitsplatz gelangt? Ein Arbeitsrechter informiert.
Der Bahnstreik in Belgien geht weiter - Notfahrplan der Bahn scheint zu greifen - Wie sieht das Arbeitsrecht im (Bahn)Steikfall aus?
Eine Stichprobe von VRT NWS am Bahnhof Antwerpen-Berchem (Video oben) bestätigt, dass alle Züge, die die belgische Bahngesellschaft NMBS/SNCB auf ihrer Webseite und ihrer App ankündigt, auch fahren.
Etwa 2 von 5 IC-Zügen fahren und auch 1 von 3 L- und S-Zügen sind unterwegs. Das ist ungefähr die gleiche Anzahl Zugfahrten wie am Vortag. Die Fahrgäste, mit denen VRT NWS-Kollegen am Morgen gesprochen haben, erwarten, dass sie an ihr Ziel kommen und sind extra früh zum Bahnhof gekommen.
Die NMBS betont, dass sie mit dem verfügbaren Personal ihr Bestes tut, um so viele Fahrgäste wie möglich an ihr Ziel zu bringen. Auf der Webseite und in der App der Bahn kann man sehen, welche Züge fahren müssten.
Pendler, die wegen des Bahnstreiks nicht zur Arbeit kommen, werden nicht bezahlt. Man bekommt nur Lohn, wenn man arbeitet. Daran erinnert Jan Vanthournout, Spezialist für Arbeitsrecht beim Personaldienstleister SD Worx gegenüber VRT NWS.
Gibt es in Belgien eine allgemeine Regel darüber, welche Rechte/Pflichten man hat, wenn man aufgrund von Umständen nicht im Büro ist oder zu spät kommet? Kann man Lohneinbußen erleiden?
"Die Regel ist einfach: Wenn die Verspätung auf unvorhergesehene Umstände zurückzuführen ist, auf die Sie keinen Einfluss haben, darf Ihr Chef den Lohn nicht einbehalten. So sind z. B. der unerwartete Schneefall vor zwei Wochen und die damit verbundenen Probleme im Straßen- und Schienenverkehr eine gültige Entschuldigung und Sie erhalten Ihr Gehalt. Wenn es sich um angekündigte Probleme handelt (z. B. größere Straßenarbeiten oder Streiks), gibt es keine Entschuldigung, Sie hätten sich darauf vorbereiten müssen. Wenn Sie dann zu spät kommen, kann Ihr Chef den Lohn kürzen."
In diesem Fall vielleicht kompliziert: Streik angekündigt, aber auch eine garantierte Dienstleistung. Wenn diese dann nicht funktioniert und man schafft es nicht zur Arbeit, was dann?
"Keine Entschuldigung, Sie wussten, dass es große Probleme geben würde, Sie hätten eine Alternative suchen müssen. Der Chef hat das Recht, Ihre Stunden nachzuholen zu lassen oder den Lohn zu kürzen."
Viele Menschen entscheiden sich dann vielleicht dafür, von zu Hause aus zu arbeiten. Ist das ein Recht?
"Nein, in den meisten Unternehmen gibt es klare Vorschriften für Arbeit im Homeoffice unter „normalen“ Umständen. Bei Streiks oder Verkehrsproblemen haben Sie das Recht, Ihren Chef danach zu fragen, aber er ist nicht dazu verpflichtet, darauf einzugehen."
Kritik am Notfahrplan
Der Fahrgastverband TreinTramBus (ZugTramBus/TTB) übt Kritik an dem Notfahrplan, den die NMBS wegen des Bahnstreiks täglich einen Tag im Voraus erstellt und veröffentlicht. TTB kritisiert, dass die Fahrpläne der Bahn während des Streiks nicht zuverlässig sind.
Der Fahrgastverband akzeptiert zwar, dass es schwierig ist, unter diesen Streikumständen überhaupt Züge fahren zu lassen, aber die Reisenden könnten sich nicht auf das alternative Zugangebot verlassen. Viele der angekündigte Verbindungen fallen wohl trotzdem aus und die Züge, die fahren, sind zudem oft überfüllt. Das war vor allem am Montag der Fall.

