Die Europäische Kommission hat die Vereinbarung der Regierung De Croo über die Laufzeitverlängerung der Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 offiziell genehmigt. Die belgische Staatshilfe für die Laufzeitverlängerung sei nicht marktverzerrend, urteilte die Kommission. Die Genehmigung der Vereinbarung ist erforderlich, damit die beiden Reaktoren bereits im nächsten Winter in Betrieb genommen werden können. Ihre Laufzeiten werden um 10 Jahre bis 2035 verlängert.
Grünes Licht von der EU-Kommission für Laufzeitverlängerung der beiden belgischen Meiler Doel 4 und Tihange 3
Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Verlängerung der Laufzeiten der Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 gegeben. Vorbehaltlich einiger Anpassungen ist die Kommission der Ansicht, dass die Unterstützung des belgischen Staates mit den europäischen Regeln in Einklang steht.
Die vorherige belgische Regierung von Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) und der französische Energiekonzern Engie hatten Ende 2023 eine Vereinbarung über die Verlängerung der Laufzeit der beiden Reaktoren um 10 Jahre (bis spätestens 2037) getroffen. Die Vereinbarung mit Engie macht quasi den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie in Belgien rückgängig und soll die Stromversorgung für die nächsten 10 Jahre sicherstellen.
Untersuchung
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Sommer eine Untersuchung der in der Vereinbarung vorgesehenen staatlichen Beihilfen und ihrer Auswirkungen auf den Strommarkt eingeleitet. Untersucht wurden unter anderem die Preisgarantie für den Strom aus den Reaktoren, die Pauschalsumme von 15 Mia. € für die Ensorgung und die Lagerung des radioaktiv strahlenden Atommülls und die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Engie/Electrabel.
Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Beihilfe „notwendig“, „verhältnismäßig“ und „auf das absolut Notwendige beschränkt“ ist, wie sie am Freitag in einer Pressemitteilung mitteilte. Belgien musste im Gegenzug jedoch einige Anpassungen vornehmen. So musste das Gemeinschaftsunternehmen einen Teil seiner Entscheidungsbefugnisse an einen unabhängigen Energiemanager übertragen und der Preisgarantiemechanismus musste angepasst werden.
