Flanderns Innenministerin Hilde Crevits von der christdemokratischen CD&V will das „Recht auf Irrtum“ mit einem Dekret verankern. Dabei handelt es sich konkret darum, zu vermeiden, dass kleine Fehler, die Bürger z.B. im Verwaltungsbereich oder in ihrer Steuererklärung zu schwerwiegenden Folgen führen.
Die Frage kam nach Fällen beim belgischen Steueramt auf, als Personen, die beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung kleine Fehler begangen hatten, mit der Zahlung von höheren Steuern bestraft wurden. Inzwischen urteilte der Verfassungshof in Brüssel, dass das „Recht auf Irrtum“ Teil des föderalen Steuerrechts ist.
Doch dies gilt damit eigentlich nur für die belgische Bundeseben. Was passiert aber bei Irrtümern oder Fehlern auf den anderen Ebenen, z.B. auf flämischer Landesebene? Wie soll man damit umgehen, wenn z.B. Bürger durch einen ungewollten Fehler beim Ausfüllen von Dokumenten Sozialzahlungen verlieren oder Zuzahlungen von Krankenkassen?
Verwaltungsdekret ideal
Landesinnenministerin Crevits schenkte solchen Fragen im Landesparlament Gehör. Sie denkt dabei auch an Probleme durch die zunehmende Digitalisierung der Dienstleistung, bei der es lediglich „binär und schwarz-weiß“ gebe.
Für sie ist die Zeit reif, ein entsprechendes Dekret auf den Weg zu bringen: „Das flämische Verwaltungsdekret ist das richtige Instrument dafür.“ Die Innenministerin nahm sich auch Frankreich als Vorbild, wo das „Recht auf Irrtum“ auf Basis einiger Kriterien im nationalen Recht verankert ist.
