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Inland
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Beschwerde gegen Ausgangssperre in der Neujahrsnacht für einen Jugendlichen aus Antwerpen verworfen

Der belgische Staatsrat in Brüssel hat eine Beschwerde gegen die Ausgangssperre für einen Minderjährigen in Antwerpen in der kommenden Silvesternacht abgelehnt. Bürgermeister Bart De Wever (N-VA) hat gegen rund 50 Minderjährige, die in der Vergangenheit auch an Silvester randaliert hatten - auch und gerade gegen die Polizei, Hausarrest verhängt. Einer von ihnen hat diese Entscheidung beim Staatsrat mit einem Eilverfahren angefochten, weil er Silvester mit seiner Familie in Amsterdam feiern wollte. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Einer der von dem Ausgangssperre betroffenen Jugendlichen hatte sich unter anderem deshalb an den Staatsrat gewandt, weil sein Hausarrest ihn daran hinderte, Silvester mit seiner Familie in Amsterdam zu feiern.

Daraufhin hob Antwerpens Bürgermeister De Wever die ursprüngliche Ausgangssperre auf und verhängte einen neuen Hausarrest, diesmal mit einer Ausnahmeregelung für Auslandsaufenthalte, die es dem Jungen ermöglichte, trotzdem das Haus zu verlassen.

Aber auch diesen neuen Hausarrest focht er im Eilverfahren an, da die Reise nach Amsterdam vielleicht nicht stattfinden könnte.

Nach Ansicht des Gutachters des Staatsrats ist das Problem des Jungen nicht dringlich, so dass die Notwendigkeit des Eilverfahrens nicht nachgewiesen werden konnte. Er empfahl, die Beschwerde zu verwerfen.  

Dem folgte der Staatsrat und damit gilt die Ausgangssperre ab 18 Uhr am Silvesterabend für alle Betroffenen. Am 1. Januar um 8 Uhr am Morgen wird sie aufgehoben. 

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