Ab 2025 wird das gesetzliche Rentenalter in Belgien auf 66 Jahre angehoben. Pflegekraft Anne Marie Van Praet feiert am 31. Dezember Geburtstag und ist damit eine der letzten, die mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen darf. Was sich sonst noch ändert für Menschen, die auf ihre Renten zugehen, erläutert Wouter De Tavernier, Rentenexperte bei der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa (OECD).
Die letzte Belgierin, die mit 65 Jahren in Rente darf – und was sich sonst noch für Menschen im Rentenalter ändert
Wer am 1. Januar 65 Jahre alt wird, fällt unter das neue Pensionsalter von 66 Jahren. Ab 2030 kommt ein weiteres Jahr hinzu und müssen Belgier*innen bis 67 Jahre arbeiten, bevor sie Anspruch auf die Altersrente haben.
Allerdings darf man immer noch mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, vorausgesetzt, man kann 42 Berufsjahre vorweisen. Mit 43 Berufsjahren ist die Rente mit 61 Jahren, mit 44 Berufsjahren mit 60 Jahren möglich.
„In den Ländern, in denen man in Frührente gehen kann, wird die Rente fast immer entsprechend angepasst“, erklärt Wouter De Tavernier von der OECD: „Nur in Luxemburg, Belgien und bei den ungarischen Frauen gibt es kein Malus-System, obwohl das jetzt bei den Verhandlungen für eine neue belgische Regierung auf dem Tisch liegt. In allen anderen Ländern muss man die Kosten für die Entscheidung, vorzeitig in Rente zu gehen, selbst tragen.“
Ausnahmen gibt es auch für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für das Militär oder das Eisenbahnpersonal. De Tavernier ist nicht für diese Ausnahmen: „Diejenigen, die über ein solches System in den Ruhestand gehen, sind im Durchschnitt bei besserer Gesundheit. Ihre Kollegen, die gesundheitlich belastende Berufe ausüben, erreichen oft nicht das Vorruhestandsalter.“
In der Praxis scheiden die Belgier*innen im Durchschnitt im Alter von 61 Jahren aus dem Erwerbsleben aus. Das ist einer der niedrigsten Werte aller OECD-Länder. Die Mehrheit möchte nicht bis 66 arbeiten. Die Anhebung des Rentenalters hat daher eine wichtige Signalfunktion.
„Wenn man die Menschen fragt, bis wann sie arbeiten wollen, ziehen sie oft mehrere Jahre vom gesetzlichen Rentenalter ab“, sagt De Tavernier: „In Ländern, in denen das Rentenalter höher ist, geben die Menschen an, dass sie länger arbeiten wollen.“
Rentenbonus und Flexi-Job
Belgier*innen können auch nach dem Rentenalter weiterarbeiten, um einen Rentenbonus aufzubauen. Dieser wird ab Herbst 2025 ausgezahlt. Für jeden zusätzlichen Tag, den sie nach dem Renteneintritt arbeiten, erhalten sie bis zu drei Jahre nach dem Renteneintritt einen Bonusbetrag. Wer ab dem 1. Januar 2025 in Rente geht, kann bereits seit Juli dieses Jahres einen solchen Bonus erhalten. „Ich vermute, dass dies ein interessanter Anreiz für die Menschen sein wird, länger zu arbeiten“, sagt OECD-Rentenexperte De Tavernier.
Neben dem Rentenbonus haben Sie ab dem gesetzlichen Rentenalter auch die Möglichkeit, mit einem flexiblen Job ein unbegrenztes Zusatzeinkommen zu erzielen. Achtung für Frührentner*innen, die keine 45 Berufsjahre vorweisen können: Sie dürfen ab 2025 maximal 7.876 Euro mit einem Flexi-Job verdienen.
Neue Regelungen für eine Mindestpension
Ab 2025 gibt es auch neue Regeln für den Bezug einer Mindestpension. Heutzutage muss man eine 30-jährige Berufstätigkeit nachweisen können. Eine zusätzliche Bedingung ist, dass man davon 20 Jahre tatsächlich gearbeitet haben muss. Für vor 1968 Geborene gibt es Übergangsregelungen.
Zu den „effektiv gearbeiteten Tagen“ zählen auch vorübergehende Arbeitslosigkeit und Urlaubsregelungen wie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, informelle und palliative Pflege sowie die Betreuung eines behinderten Kindes.
De Tavernier: „Im Durchschnitt sehen wir in den OECD-Ländern, dass eine Mindestrente nach 16 Jahren möglich ist. Nur die Tschechische Republik und die Slowakei verlangen wie Belgien eine Berufslaufbahn von 30 Jahren, obwohl es hier viele gleichgestellte Zeiten gibt, die es leichter machen, diese 30 Jahre zu erreichen.“
Wenn die Lebenserwartung steigt, kann man auch das Rentenalter steigen lassen."
Wouter De Tavernier, Rentenexperte bei der OECD
Diese Maßnahmen werden ab 2025 in Kraft treten, aber die Parteien, die jetzt Verhandlungsführer denken bereits über die nächste Rentenreform nach. Die Gewerkschaften haben bereits einen Aktionstag am 13. Januar geplant.
So stehen Kürzungen bei den Beamtenpensionen zur Debatte. De Tavernier: „Nicht viele Länder haben noch getrennte Systeme für die Pensionen von Beamten und Angestellten. Die Frage ist, wie man ein harmonisiertes System erreichen kann, ohne die Versprechen zu brechen, die man den Beamten gegeben hat. Dann braucht man Übergangsmaßnahmen, die aber einer kurzfristigen Sparübung im Wege stehen können.“
Ab 2030 wird das Rentenalter 67 Jahre betragen. Wird das Rentenalter weiter angehoben? De Tavernier: „Wenn die Lebenserwartung steigt, kann man auch das Rentenalter anheben. Mehrere Länder haben diese Verbindung bereits hergestellt.“
