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Nicole de Moor
Inland
Justiz

Staatsrat kippt Aufnahme-Stopp für Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land bereits anerkannt wurden

Der Staatsrat hat den sogenannten Aufnahme-Stopp für Asylbewerber mit einem Schutzstatus gekippt. Die Maßnahme wurde vor einigen Wochen von der scheidenden Staatssekretärin für Asyl und Migration, Nicole de Moor (christdemokratische CD&V), eingeführt. Seit Anfang Dezember verweigert die Ausländerbehörde Fedasil die Bearbeitung von Asylanträgen männlicher Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land als Flüchtlinge anerkannt wurden. Der Staatsrat erklärte die Maßnahme von De Moor für rechtswidrig.

Jens Van Reet
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Es ist der Staatssekretärin ein Dorn im Auge, dass viele Asylbewerber in Belgien Asyl beantragen, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Flüchtlinge anerkannt wurden. Ende letzten Monats kündigte De Moor an, alle rechtlichen Mittel einzusetzen, um diese Praxis zu stoppen. „Jeden Monat beantragen 400 bis 500 Menschen in unserem Land Asyl, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben und anerkannt wurden“, sagte sie dazu in der VRT NWS-Sendung Terzake. Für die flämische Christdemokratin war diese Situation „ungerecht und nicht tragbar“.

Von Januar bis September waren es 4.404 Personen, hauptsächlich Palästinenser und Syrer, die in Griechenland oder Bulgarien bereits anerkannt wurden. Aufgrund des 'missbräuchlichen' Gebrauchs des Asylverfahrens liegt die Zahl der Asylanträge in Belgien dieses Jahr 12 Prozent höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Aufnahme-Stopp für rechtswidrig erklärt

Durch die Maßnahmen von De Moor schließt die Ausländerbehörde Fedasil, die mit Platzmangel kämpft, seit Anfang Dezember männliche Asylbewerber mit einem Schutzstatus aus einem anderen europäischen Land von der Aufnahme aus. Es handelt sich vor allem um Palästinenser, die bereits in Griechenland Schutz genießen.

Der Staatsrat hat nun entschieden, dass diese Maßnahme rechtswidrig ist, da sie „unsorgfältig ausgearbeitet“ wurde. Sie enthält eine Änderung des rechtlichen Rahmens, weshalb sie zuvor dem Staatsrat zur Beratung vorgelegt werden musste. Da dies unterblieb, hat der Staatsrat die Maßnahme ausgesetzt.

Die Flüchtlingsorganisation Vluchtelingenwerk Vlaanderen reagierte erleichtert auf die Aussetzung der ihrer Meinung nach „kalten“ Maßnahme. „Diese Maßnahme trifft vor allem Palästinenser aus dem Gazastreifen. Sie befinden sich bereits in einer äußerst schwierigen Lage aufgrund des Krieges in Gaza“, erklärte der Mitarbeiter Thomas Willekens. „Sie genießen zwar Schutz in Griechenland, aber die Situation für Flüchtlinge dort ist alles andere als menschlich.“

Asylproblematik in Griechenland

De Moor hatte diese Maßnahme ergriffen, weil sie der Meinung war, dass die Lage für Geflüchtete in Griechenland ausreichend sicher sei. „Die Einrichtungen haben sich in den letzten Jahren verbessert“, sagte sie. Doch laut Vluchtelingenwerk Vlaanderen haben Flüchtlinge dort Schwierigkeiten, Aufenthaltspapiere zu erhalten, wodurch sie weder arbeiten, zur Schule gehen noch soziale Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Diese Asylproblematik in Griechenland wird auch vom Rat für Ausländerstreitigkeiten (RVV) anerkannt. Der RVV betrachtet die sozialen Einrichtungen in Griechenland als unzureichend und unzugänglich.

Obwohl es rechtlich möglich gewesen wäre, Asylanträge von anerkannten Flüchtlingen für unzulässig zu erklären, behandelte der RVV zwei Drittel der Anträge und erkannte fast die Hälfte der Anträge an. De Moor kündigte letzten Monat an, dass die Regierung gegen diese Entscheidung Berufung einlegen werde.

Sie jetzt im Winter auf die Straße zu setzen, zeugt von wenig Empathie

Thomas Willekens, Vluchtelingenwerk Vlaanderen

Wenn in Griechenland anerkannte Flüchtlinge in Belgien Asyl beantragen, können sie laut Vluchtelingenwerk Vlaanderen nirgendwo unterkommen. „Auch nicht außerhalb des Fedasil-Netzwerks“, sagt Willekens.

„Seit dem Sommer 2023 erhalten alleinstehende, männliche Asylbewerber keinen Zugang mehr zum Aufnahme-Netzwerk. Wenn sie bereits in einem anderen europäischen Land einen Schutzstatus haben, können sie sich nun auch nicht mehr auf die Warteliste für Aufnahme eintragen lassen.“

„Dennoch dürfen anerkannte Flüchtlinge aus einem anderen Land laut europäischem Recht erneut in Belgien Asyl beantragen. Während dieses neuen Asylverfahrens haben sie ein Recht auf Aufnahme. Unsere Asylbehörden prüfen dann, ob der Schutzstatus aus dem anderen EU-Land noch gültig ist.“

„Diese Asylbewerber tun also nichts falsch“, fügt Willekens hinzu. „Sie jetzt im Winter auf die Straße zu setzen, zeugt von wenig Empathie und Einfühlungsvermögen. Jetzt ist es an der Regierung, die Aufnahme wieder zu ermöglichen.“

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