In der Silvesternacht und in der Neujahrsnacht können Minderjährige in der Brüsseler Gemeinde Anderlecht verhaftet werden, wenn sie nach 7 Uhr abends ohne Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sind. Betroffen ist das Viertel Kuregem, in dem es im vergangenen Jahr zu mehreren Zwischenfällen mit schweren Feuerwerkskörpern und brennenden Autos gekommen ist (Video). In Antwerpen wurde für bestimmte Jugendliche wieder Hausarrest für die Sylvesternacht angeordnet.
Antwerpen und Brüssel: Um Krawalle zu vermeiden, dürfen bestimmte Jugendliche an Sylvester nicht vor die Türe
Nach Angaben des Bürgermeisters von Anderlecht, Fabrice Cumps (PS), handelt es sich hierbei um eine Sicherheitsmaßnahme für Jugendliche unter 16 Jahren. Er verweist auf die Gefahr des Abbrennens von Feuerwerkskörpern.
Auch andere Brüsseler Gemeinden erwägen solche Maßnahmen und ein präventiver Hausarrest für bekannte Randalierer, wie in Antwerpen, ist ebenfalls im Gespräch. Der Übergang von Silvester zu Neujahr ist in Großstädten in Belgien seit Jahren eine turbulente Nacht.
Maßnahmen seit 3 Jahren in Antwerpen
In Antwerpen verhängt Bürgermeister Bart De Wever in der Silvesternacht das dritte Jahr in Folge präventiven Hausarrest für eine Reihe von Jugendlichen. 47 junge Menschen müssen von 17 Uhr bis 8 Uhr morgens in ihren Häusern bleiben.
De Wever zufolge haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen und stellen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Experten haben die Maßnahme kritisiert, die nicht rechtmäßig wäre. Sie werfen ihr vor, dass sie gegen die Menschenrechte verstößt.
Brüssel: Privates Feuerwerk verboten
Kurz vor dem Jahreswechsel verbietet die Region Brüssel-Hauptstadt die Verwendung von Feuerwerkskörpern wie Fackeln oder Knallfröschen. Das Verbot gilt bis zum 3. März 2025. Das Verbot gilt für den Besitz, die Beförderung, die Verwendung, die Zurschaustellung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern (einschließlich aller Vorbereitungen für deren Zündung) im gesamten Gebiet der Region.
Feuerwerkskörper wie Fackeln, römische Kerzen, Knallkörper, bengalisches Feuer und andere Arten von Feuerwerkskörpern können beschlagnahmt werden. Das Verbot wird sowohl in öffentlichen Bereichen als auch auf Privatgrundstücken durchgesetzt. Die Vorschriften gelten nicht für Profis, die im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sind. Nach zahlreichen schweren Unfällen wollen die Brüsseler Behörden mit diesem Verbot die Bevölkerung vor den Gefahren von Feuerwerk sensibilisieren.
