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Berufungsgericht verurteilt belgischen Staat ein zweites Mal für Entführung von Mischlingskindern aus dem Kongo

Das Brüsseler Berufungsgericht hat den belgischen Staat wegen der systematischen Entführung von Mischlingskindern im Kongo verurteilt. Die fünf Frauen, die den Prozess angestrengt hatten, werden Schadenersatz erhalten. Mit seinem Urteil hat das Brüsseler Berufungsgericht eine Entscheidung eines Richters aus dem Jahr 2021 aufgehoben, in der es hieß, die Fälle seien verjährt.

Belga Martina Luxen
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Das Berufungsgericht hat entschieden, dass es sich dabei um „systematische Entführungen“ von Kindern und um “Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ handelte. Es stellt fest, dass der Fall auf der Grundlage der von den Vereinten Nationen anerkannten internationalen Grundsätze nicht verjährt ist, und verurteilt den belgischen Staat zu 

Den fünf Klägerinnen wird nun Schadensersatz für den Verlust der Bindung zu ihrer Mutter und die „negativen Auswirkungen auf ihre Identität und die Verbindung zu ihrem Herkunftsland“ zugesprochen.

Den fünf Klägerinnen wird nun Schadensersatz für den Verlust der Bindung zu ihrer Mutter und die „negativen Auswirkungen auf ihre Identität und die Verbindung zu ihrem Herkunftsland“ zugesprochen.

Mischlingskinder sind Söhne und Töchter eines belgischen Vaters und einer afrikanischen Mutter, die während der belgischen Kolonialzeit in den späten 1940er und 1950er Jahren im damaligen Belgisch-Kongo oder in Ruanda oder Burundi geboren wurden. (Ruanda und Burundi wurden von Belgien unter einem UN-Mandat verwaltet.)

Der belgische Staat missbilligte Beziehungen zwischen belgischen Männern und afrikanischen Frauen und war außerdem der Ansicht, dass eine afrikanische Mutter ein Kind mit teilweise europäischer Abstammung nicht großziehen konnte. Infolgedessen wurden viele Kinder ihren Müttern weggenommen und wuchsen in den Familien der Väter in Belgien aus. 

Kurz vor der Unabhängigkeit des Kongo wurden weitere Hunderte von Kindern nach Belgien geschickt. Sie wuchsen in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Waisenhäusern auf. Jede Verbindung zu ihrer Mutter und dem Land, in dem sie geboren wurden, wurde abgebrochen. In unserem Land erhielten sie oft nicht die belgische Staatsangehörigkeit und hatten auch mit administrativen Problemen zu kämpfen.

Jacqui Goegebeur, Präsidentin der Vereinigung der Mischlingskinder (Foto oben) reagierte gegenüber VRT NWS mit Erleichterung auf die Entscheidung. „Endlich kann ich sagen, dass das, was mir widerfahren ist, falsch war“, sagte sie. 

Die Anerkennung des Sachverhalts als Verbrechen ist für sie besonders wichtig. „Sie haben mich mit der Polizei abgeholt, als ich drei Jahre alt war. Sie kappten meine Familienbande, die Verbindung zu meiner Mutter, die Verbindung zu Ruanda. Ich habe dieses Stigma mein ganzes Leben lang getragen. Jetzt kann ich mir endlich eingestehen: Das war falsch."

Jacqueline Goegebeur im Alter von 3 Jahren

Die juristische Klärung der Verbrechen ist wichtig für die Opfer, die 2021 um „Anerkennung und Akzeptanz der Wahrheit“ baten. 2017 entschuldigte sich die belgische Kirche, zwei Jahre später tat dies auch der damalige Premierminister Charles Michel im Namen des belgischen Staates.

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