Weltweit ist Belgien das erste Land, in dem Prostituierte einen Arbeitsvertrag ähnlich wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschreiben können. Der Arbeitsvertrag garantiert eine soziale Absicherung und die Einhaltung der Regeln für Arbeitszeit und Entlohnung.
Belgien ist das erste Land, in dem Sexarbeiter*innen einen Arbeitsvertrag bekommen können
Im Mai hatte das Parlament mit großer Mehrheit das erste Arbeitsgesetz für Sexarbeiter*innen verabschiedet.
Wer einen Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Arbeitgeber abschließt, hat ab sofort Zugang zur Sozialversicherung und damit Anspruch auf Krankheitstage, Rente, Mutterschaftsurlaub und Kündigungsschutz.
Mit dem Gesetz will Belgien sicherstellen, dass Prostituierte ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen ausüben können.
„Dies ist ein radikaler Schritt,” sagte Erin Kilbride von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch dem britischen Sender BBC: „Jedes Land muss Schritte in diese Richtung unternehmen.“
Laut Kilbride wird das neue Gesetz „die Macht der Arbeitgeber über Sexarbeiterinnen erheblich einschränken“, da die Regierung den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern strenge Regeln auferlegt.
Strenge Auflagen für Arbeitgeber*innen
Wer Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter beschäftigen will, muss sich offiziell registrieren lassen und strenge Bedingungen erfüllen. Ein Arbeitgeber darf beispielsweise nicht wegen schwerer Straftaten wie Totschlag, Menschenhandel, Diebstahl oder Betrug verurteilt worden sein. Wer keine Zulassung erhält und dennoch Sexarbeiterinnen beschäftigt, kann wegen Zuhälterei belangt werden.
Der Arbeitgeber muss auch für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Dazu gehört ein Alarmknopf auf dem Zimmer oder ein Alarmgerät in der Tasche, wenn die Sexarbeiterin oder der Sexarbeiter außer Haus arbeiten.
Außerdem haben sie das Recht, einen Kunden oder bestimmte sexuelle Handlungen abzulehnen, einzustellen oder zu ihren eigenen Bedingungen vorzunehmen.
Corona-Lockdown war Auslöser für das neue Gesetz
Die Interessenvereinigung Utsopi hatte nach dem Lockdown ein soziales Statut für die Sexarbeiter*innen gefordert, so Daan Bauwens, Direktor von Utsopi: „Alle Sektoren, in denen der Lockdown galt, hatten Anspruch auf staatliche Unterstützung. Mit Ausnahme des Sektors der Sexarbeit.“
„Damals hat sich gezeigt, dass es ein Statut für Sexarbeiter*innen mit Arbeitsvertrag und sozialer Sicherheit geben muss, wenn dieser Sektor nicht völlig unter dem Radar bleiben soll.
Viele Betreiber von Bordellen arbeiten bereits mit Arbeitsverträgen, die jedoch nicht an die Realität der Sexarbeit angepasst sind, so Bauwens: „Wir wollen auf jeden Fall den Teil des Sektors erhalten, der legal arbeiten will."
Kein Wundermittel
Im Juni 2022 wurde die Sexarbeit aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seitdem können Sexarbeiter*innen in Belgien bereits legal als Selbstständige arbeiten. Es ist schwer vorherzusagen, wie viele Sexarbeiter*innen sich für den neuen Arbeitnehmerstatus entscheiden werden, sagt Bauwens.
Er räumt ein, dass das neue Gesetz nicht für alle eine Lösung darstellt. „Für Menschen ohne Papiere ist das neue Statut kein Wundermittel. Das heißt, dass das bestehende Hilfsangebot für diese Menschen bestehen bleiben muss.“
Um einen Arbeitsvertrag als Sexarbeiter*in abschließen zu können, muss die Person volljährig sein. Sexarbeit kann nicht von jemandem ausgeübt werden, der studiert oder einem Gleitzeitjob oder einer Gelegenheitsarbeit nachgeht.
Der Status eines Arbeitnehmers bietet Sexarbeiter*innen einen besonderen Schutz und besondere Rechte. Sie haben beispielsweise keine Kündigungsfrist einzuhalten, wodurch die Schwachstellen und Risiken in der Sexarbeit angegangen werden.
Das Arbeitsgesetz legt Mindeststandards fest, um die Beschäftigung von der Ausbeutung zu unterscheiden. Das Gesetz macht deutlich, dass Ausbeutung strafrechtlich verfolgt werden muss.
