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Inland
Justiz

Ex-Erzbischof Jozef De Kesel muss sich wegen Verleumdung und Verletzung des Berufsgeheimnisses vor Gericht verantworten

Der ehemalige Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Jozef De Kesel, und einer seiner Weihbischöfe müssen sich wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verleumdung vor dem Strafgericht verantworten. Das hat die Ratskammer in Brüssel entschieden.

Jens Van Reet
Veröffentlicht:

Ein ehemaliger Priester hatte 2020 eine Beschwerde gegen De Kesel und seinen Weihbischof eingereicht. Er war der Meinung, dass seine Vorgesetzten sein Intimleben öffentlich gemacht und ihn angeschwärzt hätten.

Nach Angaben des Anwalts des ehemaligen Priesters hätten beide ihr Berufsgeheimnis verletzt, indem sie ihnen anvertraute Informationen preisgegeben hätten. Sie hätten sich auch der Verleumdung schuldig gemacht, weil sie den Anschein erweckt hätten, dass es sich um einen Fall sexuellen Missbrauchs handele, was sich als nicht wahr herausstellte, schreibt die französischsprachige Zeitung La Libre.

Nach Ansicht der Ratskammer hätten sowohl De Kesel als auch sein Weihbischof wissen müssen, dass solche öffentlichen Andeutungen nachteilige Folgen haben würden. Der Fall wurde an das Strafgericht verwiesen. Die Ratskammer stellte sich damit gegen die Klage der Staatsanwaltschaft, die die Einstellung beantragt hatte.

Wann der Prozess starten wird, ist noch nicht klar.

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