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Inland
Justiz

Justiz ermittelt wegen möglicher Fälle von „Spiking“ in Kortrijk

In Kortrijk (Provinz Westflandern) laufen Ermittlungen zu sogenannten "Spiking"-Fällen in Jugendcafés. Beim Spiking werden Personen heimlich betäubt, etwa indem Drogen in ihre Getränke gemischt werden. In den letzten anderthalb Jahren haben bereits sieben junge Frauen Anzeige erstattet. Sie wachen am nächsten Morgen ohne Erinnerungen an die Nacht zuvor auf und stellen fest, dass sie sexuell missbraucht wurden.

Jens Van Reet
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Seit Mai letzten Jahres haben 11 Frauen in Kortrijk Anzeige erstattet, weil sie vermuten, in einem Café betäubt worden zu sein. „Die Frauen sollen ein Getränk angeboten bekommen haben, häufig ein Shot mit einem mandelartigen Geschmack, ähnlich wie Amaretto“, erklärt Staatsanwalt Tom Janssens. „Am nächsten Morgen wachen sie entweder in ihrem eigenen Bett oder in einem fremden Bett auf, mit starken Kopfschmerzen und ohne Erinnerung an den Vorabend. Sie stellen jedoch fest, dass sie Blutergüsse am ganzen Körper und vaginale sowie anale Blutungen haben.“

Die meisten Vorfälle ereigneten sich in Cafés im Ausgehviertel von Kortrijk, aber auch in anderen Jugendcafés wurden jungen Frauen Getränke mit Betäubungsmitteln angeboten. „Die tatsächliche Zahl der Opfer liegt wahrscheinlich deutlich höher als die sieben Frauen, die sich bisher gemeldet haben“, so Janssens. „Viele schämen sich oder trauen sich nicht, Anzeige zu erstatten, da sie sich kaum an etwas erinnern können. Dennoch appellieren wir an alle, bei Verdacht die Polizei zu kontaktieren. Je mehr Informationen wir von den Opfern erhalten, desto größer sind unsere Chancen, die Täter zu fassen und vor Gericht zu bringen. Durch Haaranalysen können wir auch noch lange nach dem Vorfall Spuren von Betäubungsmitteln wie Ketamin nachweisen, das in solchen Fällen häufig verwendet wird.“

Vier Männer festgenommen

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Ende letzten Monats fanden mehrere Hausdurchsuchungen im Ausgehmilieu von Kortrijk statt. Dabei wurden vier Männer festgenommen. „Zwei von ihnen wurden unter Auflagen freigelassen. Ein dritter steht in einem anderen Verfahren unter elektronischer Überwachung, und der vierte wurde nach seiner Vernehmung entlassen. Wir vermuten keine organisierte Bande, sondern eher einen besorgniserregenden Trend", so Janssens. 

Die Staatsanwaltschaft rät dringend, beim Ausgehen zusammenzubleiben und aufeinander aufzupassen. „Gemeinsam hin, gemeinsam zurück“ (flämische Redewendung: 'samen uit, samen thuis'), lautet der Appell des Staatsanwalts. 

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