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Beispiel Brügge: Denkmalschutz vs. Solaranlagen...
Umwelt & Klima
Energie

Sonnenkollektoren dürfen im Stadtzentrum von Brügge doch nicht vom öffentlichen Raum aus sichtbar sein

Einwohner bzw. Hausbesitzer dürfen im historischen Zentrum von Brügge doch keine Solarzellen auf ihren Dächern anbringen, zumindest dann nicht, wenn die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Seit 2022 gelten in der Stadt flexiblere Regeln, aber das Brügger Kulturerbeforum und die Flämische Agentur für das Kulturerbe und Denkmalschutz legten Einspruch ein. Der Rat für Genehmigungsstreitigkeiten gab ihnen jetzt ihnen nun Recht. „Wir arbeiten an einer Lösung“, sagte Franky Demon (CD&V), Brügges scheidender Schöffe für Raumordnung.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Im historischen Stadtzentrum von Brügge und in den Dorfzentren von Lissewege und Dudzele durften die Bewohner jahrelang keine Solaranlagen auf ihren Dächern anbringen, es sei denn, sie waren vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar. 2022 lockerte der Stadtrat den Beurteilungsrahmen. Seitdem sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Dachflächen an den Rückseiten von Häusern zulässig (und förderfähig) - selbst dann, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind.

Der Rat für Genehmigungsstreitigkeiten machte diese Lockerung im Oktober wieder rückgängig. Auslöser ist ein Antrag auf Genehmigung von Sonnenkollektoren auf einem Haus in der Ezelstraat. Die Sonnenkollektoren auf dem Dach der Rückseite wären von der Ezelstraat selbst aus nicht sichtbar, wohl aber vom Ende der Raamstraat und dem angrenzenden Pastoor Vanhaeckeplantsoen - Foto hierunter.

Der Stadtrat genehmigte den Antrag, doch das Brügger Kulturerbeforum und die flämische Denkmalschutzbehörde legten Einspruch ein. Daraufhin musste die Provinz Westflandern entscheiden und erteilte eine Genehmigung. Doch die beiden Denkmalschutz-Organisationen legten beim Rat für Genehmigungsstreitigkeiten einen weiteren Einspruch ein und bekamen Recht.

(Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter)

Das betroffene Haus - Rückansicht

Keine Ausnahme von der Stadtplanungsverordnung

Da eine städtebauliche Verordnung im Zentrum von Brügge die Installation von Solarzellen, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, verbietet, kann die Stadt keine Ausnahmen machen, so der Rat für Genehmigungsstreitigkeiten.

„Es hat also keinen Sinn, zwischen der Vorderseite und der Rückseite eines Daches zu unterscheiden: Für den Denkmalschutz macht es keinen Unterschied. Und wenn Solarmodule vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, beeinträchtigen sie den Denkmalwert“, sagt der Wouter Priem, der Vorsitzende vom Kulturerbeforum Brügge: „Solarmodule zu installieren ist möglich, solange sie nicht von der Öffentlichkeit aus sichtbar sind und sie das Kulturerbe nicht beeinträchtigen. Es gibt viele Dächer, die dieser Beschreibung entsprechen“.

Verordnung ändern oder Kassationsverfahren einleiten?

„Wir haben immer versucht, ein Gleichgewicht zwischen Ökologie und Nachhaltigkeit auf der einen und dem Kulturerbe auf der anderen Seite zu finden“, antwortet Franky Demon (CD&V), Brügges Schöffe für Raumplanung: „Aber wir arbeiten an einer Lösung. Eine Möglichkeit besteht darin, für jeden Genehmigungsantrag eine öffentliche Untersuchung zu organisieren und in diesem Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen“.

„Eine andere Lösung besteht darin, die mildernden Regeln für Solaranlagen in die Städtebauverordnung einzubauen“, sagte Demon weiter: „Aber die Änderung ist ein Prozess, der viele Monate dauert und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert. Darüber hinaus erwägen wir, gegen die Entscheidung des Rates für Genehmigungsstreitigkeiten Kassationsbeschwerde einzulegen.“

In Brügges historischem Zentrum haben es Einwohner, die auf Sonnenenergie setzen möchten, schwer

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