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Inland
Justiz

Haftstrafe und lebenslanges Fahrverbot für Mann, der zwei Radfahrer in Gent totfuhr

Das Polizeigericht in Gent (Provinz Ostflandern) hat einen Mann, der Anfang des Jahres im Genter Hafen zwei Radfahrer totfuhr, zu einer fünfjährigen Haftstrafe – teils auf Bewährung – und einem lebenslangen Fahrverbot verurteilt. Der Fahrer hatte eine sechsfache Überschreitung des erlaubten Alkoholgehalts im Blut, führte während der Fahrt ein Videotelefonat und fuhr viel zu schnell. Der Täter war bereits siebenmal wegen drei früherer Unfälle verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als „widerlich“ und „verabscheuungswürdig“.

Jens Van Reet
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Suchtprobleme und frühere Verurteilungen

Laut Staatsanwaltschaft war der Fahrer ein schwerer Alkoholiker. „Der Angeklagte wies zum Unfallzeitpunkt einen PETh-Wert von etwa 2.644 Nanogramm pro Milliliter auf. Dies ist der höchste Wert, den ich in meiner Laufbahn gesehen habe und der, soweit ich weiß, je von der Staatsanwaltschaft in Ostflandern registriert wurde“, sagte der Staatsanwalt am 27. September. Ein Wert von 200 Nanogramm gilt bereits als hoch, 2.600 Nanogramm stellen das Dreizehnfache davon dar.

Die Staatsanwaltschaft kritisierte zudem das fehlende Schuldbewusstsein des Angeklagten. Der Mann war insgesamt siebenmal verurteilt worden, bei allen Unfällen spielten Alkohol und überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle. In einem Fall war auch Personenschaden und Fahrerflucht im Spiel. Dem Mann war ein Fahrverbot auferlegt worden, und er hätte eine Nachschulung absolvieren müssen, um den Führerschein zurückzuerlangen, was ihm jedoch nie gelang.

Trotzdem stieg er am 24. und 25. Februar erneut betrunken ins Auto. Nach dem Unfall erklärte der Mann, dass er kein Alkoholproblem habe und keine Therapie benötige, da er nur ein „Gelegenheits-Trinker“ sei. Die Auswertung seines Mobiltelefons zeigte jedoch, dass er stolz auf seine Alkoholsucht war. In einer Nachricht hatte er kurz vor der Tat behauptet, „schon seit zehn Tagen zu saufen“.

Videocall während der Fahrt

Der Fahrer war mit mindestens 118 km/h unterwegs und führte dabei ein Videotelefonat mit seiner Freundin. Diese Umstände machten die Tat für die Staatsanwaltschaft „absolut widerlich“. „Nach belgischem Recht handelt es sich um einen unbeabsichtigten Tod, aber moralisch gesehen ist die Grenze zur Vorsätzlichkeit hier äußerst dünn“, erklärte der Staatsanwalt. Der Täter kümmerte sich offenbar nicht um das Schicksal seiner Opfer und telefonierte auch nach dem Unfall weiter mit seinem Handy.

Haftstrafe und lebenslanges Fahrverbot

Der Angeklagte wurde sowohl für das Verursachen eines tödlichen Unfalls als auch für Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verurteilt. Für den tödlichen Unfall erhielt er eine Haftstrafe von vier Jahren, davon eineinhalb Jahre auf Bewährung, eine Geldstrafe von 16.000 Euro (zur Hälfte auf Bewährung) und ein lebenslanges Fahrverbot. Eine Rückkehr in den Straßenverkehr ist damit ausgeschlossen. Eine Bewährungsauflage ist die Behandlung seiner Alkoholsucht.

Für das Fahren ohne Führerschein erhielt der Mann eine zusätzliche Haftstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 8.000 Euro, ebenfalls zur Hälfte auf Bewährung.

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