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Flanderns Innenministerin Crevits im Landesparlament (Archivfoto)
Inland
Justiz

Die Justiz beschlagnahmte nach den Kommunalwahlen in Flandern Wahlvollmachten in vier Gemeinden

Das flämische Innenministerium erhielt von Seiten verschiedener Staatsanwaltschaften Fragen zu Informationen zu Vollmachten in vier Gemeinden: Ninove in Ostflandern, Meise und Dilbeek in Flämisch-Brabant und Alken in Limburg. Dies teilte Flanderns neue Landesinnenministerin Hilde Crevits (CD&V, Foto) nach einer parlamentarischen Anfrage mit. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Details konnte Innenministerin Crevits dazu nicht geben, denn die Verwaltung ihres Ministeriums ist in die gerichtlichen Untersuchungen inhaltlich nicht involviert.

Probleme liegen auf verschiedenen Ebenen vor. Vollmachten werden erteilt, wenn Wählerinnen und Wähler nicht selbst wählen gehen können. Kompliziert wurde dies nicht zuletzt auch durch die Tatsache, dass Flandern wie Wahlpflicht auf kommunaler Ebene abgeschafft hat und dass dieser Wahlgang der erste war, bei dem man nicht verpflichtet wählen gehen musste.

Im Zuge der Kommunal- und Provinzwahl am 13. Oktober wurde bekannt, dass einige Politiker bzw. Parteien versucht hatten, Wahlvollmachten zu sammeln (was strafbar ist) und dass mit solchen Vollmachten Wahlbetrug begangen worden sein könnte.

Innenministerin Crevits deutete im flämischen Landesparlament an, dass die Frage der Vollmachten bei der Analyse der Abschaffung der Wahlpflicht unter die Lupe genommen werde. Vergleiche mit der Vergangenheit, als noch Wahlpflicht herrschte, seien nicht einfach, so die Ministerin. Die Wahlprotokolle der vorangegangenen Wahlen seien gesetzeskonform vernichtet worden.

Klar ist aber, dass u.a. in den oben genannten Städten und Gemeinden eine überdurchschnittliche Zahl an Vollmachten in den lokalen Wahlen bzw. Wahlergebnissen zu finden waren. 

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