Nach der Kommunalwahl wird es in der Brüsseler Hauptstadt-Region Brüssel eine große Neuerung geben: Für Bürgermeister, Schöffen und Sozialamts-Vorsitzende mit einem Parlamentsmandat gilt künftig ein vollständiges Kumulierungsverbot, denn hier ist Ämterhäufung abgeschafft worden, während ihre Position neu bewertet wird.
Bürgermeister und Schöffen in der Region Brüssel dürfen kein Parlamentsmandat mehr bekleiden
Ein Kumulierungsverbot bedeutet, dass ein Gewählter nicht gleichzeitig mehrere politische und administrative Ämter bekleiden kann. In Brüssel bedeutet das ein vollständiges Verbot für Ämterhäufung zwischen einem lokalen Exekutivmandat (Bürgermeisteramt, Schöffe oder Sozialamts-Vorsitzender) und einem Parlamentsmandat.
Ziel ist, den lokalen Mandatsträgern zu ermöglichen, sich voll und ganz ihren Aufgaben zu widmen. Im Gegensatz dazu gilt das Kumulierungsverbot nicht für Gemeinderatsmitglieder ohne besonderes Amt oder Mitglieder von ÖSHZ-Räten (Öffentliche Sozialhilfe-Zentren).
Neu ist auch, dass jede Brüsseler Gemeinde dazu verpflichtet ist, einen Schöffen weniger zu ernennen. Den Gemeinderäten steht es frei, die Zahl der Schöffen sogar noch weiter zu reduzieren, so die neue Regelung.
Was bleibt, ist die Regel, dass der Wahlvorschlag des Bürgermeisters eine doppelte Mehrheit haben muss, sowohl über die Liste, auf der man kandidiert hat, als über den Gemeinderat. Die Wahl der Schöffen in den Brüsseler Gemeinden erfolgt künftig öffentlich und nicht mehr in geheimer Abstimmung.
