Der Autofahrer, der 2024 in Sint-Niklaas mit überhöhtem Tempo und unter Kokaineinfluss eine Radfahrerin tötete, ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, davon drei Jahre, die er effektiv hinter Gittern verbringt. Das hat das Polizeigericht in Sint-Niklaas (Provinz Ostflandern) am Montag entschieden.
Zu schnell und unter Koks: Autofahrer, der Radfahrerin tötete, erhält 5 Jahre Gefängnis
Der Unfall ereignete sich am 12. Juni 2023, als der Autofahrer der 56-jährigen Radfahrerin den Weg abschnitt und gegen die Vorfahrtsregel verstieß.
Die Frau, Mutter von sechs Kindern, und Schwester des lokalen Politikers Wouter van Bellingen, starb noch an der Unfallstelle an den Folgen des Aufpralls. Laut Verkehrsgutachter fuhr der Angeklagte 80 km/h an einem Ort, an dem maximal 30 km/h erlaubt sind. Außerdem stand der Mann offenbar unter dem Einfluss von Kokain, heißt es in der Anklage.
Der Mann musste sich vor dem Polizeigericht wegen fahrlässiger Tötung, Fahren unter Drogeneinfluss, überhöhter Geschwindigkeit, nicht rechtzeitigem Anhalten und Vorfahrtsmissachtung verantworten. Bereits in der Vergangenheit war er insgesamt dreizehn Mal verurteilt worden, davon fünf Mal wegen Drogenhandels.
„Kriminelle Absicht“
Das Gericht stellte fest, dass die Straftat mit krimineller Absicht begangen wurde.
„Es handelte sich nicht um einen bloßen Verkehrsunfall aufgrund einer Verstreutheit, sondern um eine bewusste Entscheidung, Betäubungsmittel zu nehmen und anschließend ein Fahrzeug zu fahren. Obwohl der Angeklagte keine Tötungsabsicht hatte, muss er sich seiner rücksichtlosen Fahrweise bewusst gewesen sein. Der Angeklagte trägt in dieser Hinsicht eine erdrückende moralische Verantwortung.”
Bei der Festlegung des Strafmaßes wurden die Folgen der Straftat, das verwerfliche Verhalten des Mannes nach dem Unfall und seine kriminelle Vergangenheit berücksichtigt, aber auch die Tatsache, dass der Mann inzwischen psychotherapeutisch betreut wird und den Kontakt zu den hinterbliebenen Angehörigen des Angeklagten gesucht hat.
Der Mann wurde nicht nur zu fünf Jahren Gefängnis und zu einem Fahrverbot von fünf Jahren verurteilt, sondern muss insgesamt auch 176.000 Euro Entschädigung an die verschiedenen Zivilparteien zahlen.
