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Hans Van Themsche im Gefängnis
Inland
Justiz

Der zweifache Mörder Hans Van Themsche durfte erstmals das Gefängnis verlassen

Hans Van Themsche durfte vergangene Woche zum ersten Mal das Gefängnis verlassen. Das berichtete die Zeitung Het Nieuwsblad und die Nachricht wurde gegenüber VRT NWS bestätigt. Van Themsche verließ kurzzeitig das Gefängnis in Oudenaarde (Provinz Ostflandern), um an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen, mit dem Ziel, in eine psychiatrische Einrichtung aufgenommen zu werden. Im Jahr 2006 hatte er in Antwerpen die zweijährige Luna Drowart und deren Kindermädchen Oulematou Niangadou ermordet.

Jens Van Reet
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Hans Van Themsche (36) sitzt nun bereits seit 18 Jahren im Gefängnis. Vergangene Woche durfte er erstmals die Anstalt in Oudenaarde verlassen. Ihm wurde eine Ausgeherlaubnis für ein Aufnahmegespräch erteilt, bei dem beurteilt wird, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung möglich sei. Um welche Einrichtung es sich handelt, ist nicht bekannt.

Wer ist Hans Van Themsche?

Der damals 18-jährige Hans Van Themsche tötete am 11. Mai 2006 auf offener Straße in Antwerpen zwei Menschen: die zweijährige Luna und ihr Kindermädchen Oulematou, die malische Wurzeln hatte. Zuvor hatte Van Themsche eine 46-jährige türkische Frau mit Kopftuch ins Visier genommen, die den Anschlag überlebte. Van Themsche war der erste Belgier, der wegen Mordes mit einem rassistischen Motiv verurteilt wurde.

In den vergangenen Jahren hatte Van Themsche mehrfach eine elektronische Fußfessel oder eine Aufnahme in die Pyschiatrie beantragt. Nun erteilte das Strafvollstreckungsgericht ihm erstmals eine Ausgeherlaubnis für ein Aufnahmegespräch. Die Unterbringung in einer solchen Einrichtung wäre ein nächster Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Anfang dieses Jahres erklärte Laurence van Brée, die Mutter der ermordeten Luna, dass sie sich nicht gegen eine vorzeitige Entlassung oder eine Aufnahme in eine psychiatrische Einrichtung aussprechen würde. "Ich habe ihn gesehen, er weiß, dass das, was er getan hat, falsch war. Meiner Meinung nach hat er es in einem Moment des Wahnsinns getan. Ich plädiere nicht für seine Freilassung, aber ich werde ihr auch nicht im Wege stehen."

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