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Inland
Justiz

Berufungsverfahren gegen Belgien in Sachen Rassenpolitik in der ehemaligen Kolonie Kongo

In Brüssel hat am Montag der Berufungsprozess von fünf Frauen gegen den belgischen Staat wegen der Rassenpolitik zur Zeit der Kolonialherrschaft im Kongo begonnen. Die Frauen kamen zwischen 1946 und 1950 als Kinder kongolesischer Mütter und belgischer Väter zur Welt und wurden aus ihren Familien gerissen und in Heimen untergebracht.

Andreas Kockartz
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In diesen Heimen waren sie jahrelang Misshandlungen der zumeist christlichen Mitarbeiter ausgesetzt. Diese Kinder wurden aus ihren Familien quasi entführt. Inzwischen ist aus Archiven ersichtlich, dass diese Entführungen von der katholischen Kirche und hohen belgischen Offizieren organisiert wurden.

2021 hatten Marie-José Loshi, Monique Bitu Bingi, Noelle Verbeken, Léa Tavares Mujinga und Simone Vandenbroecke-Ngalula in erster Instanz gegen den belgischen Staat verklagt, doch ihre Forderung nach Schadensersatz und nach Zugang zu den Dokumenten, die ihre persönlichen Fälle betreffen, wurde abgelehnt.

Einige der heute über 70 Jahre alten Frauen wuchsen in einem Waisenhaus der Mission in Katende auf.

Jetzt ist in diesem ersten Fall seiner Art in Europa die Berufung angelaufen. Die geforderte Entschädigung betrifft Missbrauch und Segregation und soll für das Leid gezahlt werden, dass sie als kleine Kinder erleiden mussten.

2018 hatte der damalige belgische Premierminister Charles Michel (MR) den Opfern von erzwungenen Entführungen und Segregation von Mestizen in den früheren Kolonien Kongo, Ruanda und Burundi die Entschuldigung angeboten, doch die Klägerinnen sind der Ansicht, dass dem auch Taten folgen müssen, sprich dass Entschädigungen gezahlt werden sollen.

Das Verfahren betrifft im Grunde die gesamte rassistische Politik von Staat und Kirche aus Belgien in den Kolonien im Zeitraum 1908 bis 1960 

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